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Ein Fotograf zum Beispiel hat ein Recht darauf (Urheberrecht), dass ein von ihm erzeugtes Foto nicht ohne seine Einwilligung genutzt wird. Aus diesem Grund dürfen bereits im Internet befindliche oder sonst veröffentlichte Fotos nicht ohne eine Nutzungslizenz bzw. eine entsprechende Einwilligung auf die eigene Webseite oder in Publikationen übertragen werden. Bei Missachten Missachtung droht eine Abmahnung! Es spielt auch keine Rolle, ob man eine „gewerbliche“ oder „nichtgewerbliche“ Webseite betreibt.

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