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Baumstämme werden zur Lagerung oftmals zu sogenannten „Holzpoltern“ aufgeschichtet. Diese Holzpolter laden auf den ersten Blick zum Klettern und Balancieren ein, was aber ein erhebliches Verletzungs- und Unfallrisiko darstellt. Dies sollte unbedingt unterbunden werden! Waldarbeiter sind zwar angehalten, Stämme sicher zu lagern, aber auch Stapel sehr stabil aufgesetzter Stämme könnten mit der Zeit instabil werden, da Holz im Laufe der Lagerung an Volumen verliert.

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Betretungsverbote

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Das Schlafen im Freien, z. B. in einem Schlafsack, ist erlaubt. Dagegen ist das Bauen fester Unterstände, von Hütten und das Aufschlagen von Zelten verboten bzw. genehmigungspflichtig.

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Die Regeln zum Verhalten im Wald wurden mit freundlicher Genehmigung der „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald“ von deren Internetseite www.sdw.de übernommen.

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