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Tip

Bei geschicktem Buchen von genügend billigen Sparpreisen können diese somit u. U. vollständig erstattetwerden, obwohl es sich um eine eigentlich höherwertige Fernverkehrsfahrkarte handelt.

Abs. 3. Erstattung einer BahnCard

Mit einer Bahncard ist Bahnfahren günstiger und flexibler. Bei häufigen Fahrten mit der Bahn zu ehrenamtlichen Veranstaltungen im Rahmen der NAJU können daher auf Antrag auch (Teil-)Kosten für den Kauf einer BahnCard rückwirkend erstattet werden.Wie hoch die Erstattungssumme ausfällt, hängt von der Höhe der für die Bahnfahrten ausgegebenen Gesamtkosten innerhalb eines maximalen Zeitraumes von 365 Tagen ab. Ab einem Gesamtbetrag von 150 Euro kann auf Antrag die BahnCard 50 zu 50 % oder die BahnCard25 zu 100 % erstattet werden. Ab einem Gesamtbetrag von 250 Euro können die Kosten einer BahnCard 50 oder BahnCard 25 vollständig erstattet werden.Bei der Berechnung der o. g. Gesamtkostensumme werden nur diejenigen Ticketkosten berücksichtigt, bei denen ein Rabatt durch Nutzung einer BahnCard erzielt wurde.

Info

Konkret funktioniert die Erstattung also folgendermaßen:

Der Aktive kauft die entsprechende BahnCard und bezahlt sie zunächst selbst. Fährt er zu NAJU-Treffen,nutzt er die BahnCard beim Ticketkauf. Spätestens nach Ablauf von 365 Tagen, oder falls er die o. g. nötigen Mindestwerte bereits überschritten hat, kann er einen Erstattungsantrag stellen. Nun werden die Gesamtkosten aller Tickets mit BahnCard-Rabatt berechnet, und es wird gemäß o. g. Grenzwerte ggf. eine Erstattung vorgenommen.

Es wird allerdings ausdrücklich darum gebeten, soweit möglich Fahrtkosten zu sparen. Das heißt konkret:Sollte beispielsweise ein Verbundticket billiger als der Flexpreis mit BahnCard-Rabatt sein, oder durch Bildung einer Fahrgemeinschaft mit dem Bayernticket pro Person geringere Fahrtkosten entstehen (und die Fahrzeit dennoch vertretbar sein), so sollte stets diese Alternative gewählt werden – wenngleich diese Fahrtkosten dann (aufgrund fehlenden BahnCard-Rabatts) nicht zur Steigerung o. g. Gesamtsumme beitragen.

Auf die automatische Verlängerung der BahnCards sei nachdrücklich hingewiesen. Bei Nichtbedarf der BahnCard für ein nachfolgendes Jahr bitte unbedingt an die Kündigungsfrist denken!

§ 5 – Fahrten mit dem Auto

Abs. 1. Sollte das Auto für die Anfahrt zu NAJU-Treffen verwendet werden, kann dies nur mit einer überzeugenden Begründung abgerechnet werden. Eine Anreise mit dem Zug sind einer Anreise mit dem Auto grundsätzlich vorzuziehen.

Im Falle der Anfahrt mit dem Auto wird insbesondere um die Bildung von Fahrtgemeinschaften gebeten.

Ist die erforderliche Begründung für die Reise mit dem Auto gegeben, so können auf Antrag pro gefahrenen Kilometer 0,17 Euro erstattet werden.

Abs. 2. Sollten Mitfahrgelegenheiten wie beispielsweise BlaBlaCar für die An- und Abfahrt genutzt werden, so können die dadurch entstandenen Kosten nur in Verbindung mit Vorlage einer Quittung (unter Angabe des Preises, der Strecke, des Datums und Unterschriften des Fahrers) erstattet werden. Hierbei ist der maximale Erstattungsbetrag auf den Preis eines Bayerntickets bzw. 0,10 Euro pro km beschränkt, eine Begründung ist nicht erforderlich.

§ 6 – Fahrten mit dem Fernbus

Die NAJU befürwortet die Nutzung der Bahn grundsätzlich, auch wenn sich durch Fernbusnutzung die Fahrtkosten verringern ließen.

Sollte für die Anfahrt ein Fernbus genutzt werden, so muss auch dies überzeugend begründet werden, ansonsten können die dadurch entstandenen Fahrtkosten nicht abgerechnet werden.

Unberührt hiervon sind freilich Fahrten mit regionalen Bussen, beispielsweise zu Treffpunkten an Orten ohne Bahnverbindung.

§ 7 - Flüge

Flüge werden grundsätzlich nur in Absprache und in Einzelfällen erstattet.

Flüge innerhalb Deutschlands werden keinesfalls erstattet.

§ 8 – Fahrten zu Veranstaltungen auf Bundesebene

Fahrten zu den Bundesjugendbeiräten (max. 4 Personen) und den Arbeitskreisen auf Bundesebene werden über die NAJU auf Bundesebene nach deren Richtlinien abgerechnet.Einzige Ausnahme ist die Bundesdelegiertenversammlung. Die Delegierten aus Bayern rechnen ihre Fahrtkosten nach dieser Richtlinie ab.

Info

Das heißt, für die Fahrt zur Bundesdelegiertenversammlung empfiehlt es sich, früh zu buchen, um einengünstigen Sparpreis zu bekommen. Außerdem ist es ratsam, das Veranstaltungsticket in Erwägung zuziehen.