Soziales Netzwerke (Social-Media) und Messenger Apps sind Onlinedienste, die die Möglichkeit zum Informationsaustausch und Beziehungsaufbau bieten. Soziale Netzwerke wie Instagram sind elementarer Bestandteil der Lebenswelt junger Menschen. Es liegt nahe, diese Angebote auch innerhalb der Jugendarbeit, für die Kommunikation mit Jugendlichen, wie auch der eigenen Darstellung und Bewerbung von Gruppen-Aktivitäten zu nutzen.
Werden soziale Netzwerke für die Öffentlichkeitsarbeit einer Organisation eingesetzt, sollte man sich immer wieder vor Augen halten, hier besonders sensibel und sparsam mit personenbezogenen Daten, Fotos und Video-Material umzugehen. Dieser Kanal sollte nur zusätzlich zu datenschutzrechtlich unproblematischeren Kommunikationswegen, wie einer eigenen Webseite, genutzt werden. Es empfiehlt sich, auf Webseiten und insbesondere in den sozialen Netzwerken lediglich unverfängliche Inhalte mit informativem Charakter zu veröffentlichen, bei denen es kein Problem ist, wenn sie auch noch nach Jahren im Internet auffindbar sind.
Das Internet mit seinen verschiedenen Kommunikationsformen ist mittlerweile elementarer Bestandteil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Es liegt nahe, das Internet z. B. für die Organisation der Gruppenstunden oder für die Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Häufig dienen dabei Webseiten, Blogs und Facebook als Kommunikationsplattform:
Webseite
Der einfachste Weg, um sich im Internet zu präsentieren, ist, bereits bestehende Webseiten, z. B. die der NAJU (www.naju-bayern.de) oder der LBV-Ortsgruppe zu nutzen. Dazu am besten den Administrator der Webseiten oder einen Mitarbeiter der NAJU kontaktieren. Bei der Nutzung der bestehenden LBV/NAJU-Webseiten entstehen keine zusätzlichen Kosten und der zuständige Administrator kann die zugesendeten Bilder und Aktionsbeschreibungen der Gruppe ins Internet stellen. Ist vor Ort das technische Knowhow vorhanden, kann eine NAJU-Gruppe auch eine eigene Domain (z. B. www.naju-musterdorf.de) beantragen und eigenständig eine Webseite anlegen.
Blog
Ursprünglich war ein Blog dazu gedacht, Autoren ein einfach zu handhabendes Medium zur Verfügung zu stellen, um dort Aspekte ihres Lebens oder eine Meinung zu spezifi schen Themen zu veröffentlichen. Der Leser konnte diese meist kommentieren und darüber diskutieren. Technisch betrachtet sind Weblogs nichts anderes als ein einfaches Inhaltsverwaltungssystem (Content-Management-System), die aktuellsten Beiträge erscheinen immer ganz oben, also umgekehrt chronologisch.
Einen Blog-Account zu eröffnen, dauert nur ein paar Minuten. Dann können dort Geschichten geschrieben und Bilder sowie Videos veröffentlicht werden. Programmierkenntnisse braucht dafür keiner mehr. Im Internet gibt es viele Anbieter, die Blogdienste zur Verfügung stellen, u. a. auch kostenlos wie z. B. blogcenter.de, blogg.de, wordpress.de oder twoday.net.
Was spricht fürs Bloggen? Die Darstellung der Gruppenaktivitäten oder ein Austausch mit Gruppenmitgliedern, Eltern, Interessierten und Teamkollegen ist mittels eines Blogs völlig unkompliziert. Durch Verlinken, Kommentieren, Weiterleiten und Empfehlen wird der Inhalt verbreitet und der Bekanntheitsgrad des Blogs und somit der NAJU-Gruppe gesteigert. Über einen Blog können auch Projektverläufe dokumentiert und es kann gleichzeitig auch mit allen am Projekt Beteiligten kommuniziert werden. Blogs können dementsprechend sehr gut als Ergänzung oder Ersatz für eine eigene Webseite verwendet werden. Nachteil: Kritik ist immer öffentlich und für alle lesbar.
Facebook ist mit rund 800 Millionen Nutzern das größte soziale Netzwerk weltweit. Besonders beliebt ist es bei Jugendlichen. Die Möglichkeiten für die Nutzer dieser Internetseiten sind vielfältig: Sie können u. a. online Kontakte pfl egen, sich im Netz präsentieren und Fotos oder Videos austauschen. Auch Unternehmen und Verbände betreiben Öffentlichkeitsarbeit oder Marketing auf eigenen „Gruppen“-Seiten. So können Informationen wie ein Veranstaltungshinweis oder eine Terminverschiebung schnell verbreitet werden. So funktioniert es:
Konto/Profi l erstellen: Nach der Registrierung hat jeder Nutzer automatisch ein persönliches Profil. Wer ein persönliches Profi l bei Facebook hat, kann auch z. B. für eine Jugendgruppe oder eine Institution eine „Gruppen“-Seite“ erstellen. Dazu auf die Startseite von www.facebook.com surfen und auf „Erstelle eine Seite für …“ klicken. Wer sich jetzt in sein persönliches Profi l einloggt, kann dort eine Seite für seine NAJU Gruppe erstellen. Diese offi ziellen Seiten können mittlerweile wie eigene Webseiten benutzt werden, da sie öffentlich sichtbar sind und je nach Vernetzung eine sehr große Reichweite haben. Es können beliebig viele Administratoren angelegt werden, die die Seite betreuen. Der Seitenname sollte gut überlegt sein, damit die Seite gefunden werden kann.
Nutzer können sich innerhalb von Facebook auch zu „Gruppen“ zusammenschließen. Es ist möglich, Mitglieder/Freunde auszuwählen und die Privatsphäre für die Gruppe zu bestimmen (,,Offen”, ,,Geschlossen”, ,,Geheim”). Diese „Gruppen“ sind private Foren, die zum Austausch genutzt werden können, für Fotos vom letzten Naturschutzeinsatz oder für aktuelle Informationen zu den Gruppenstunden.
Werden Informationen gepostet, dann sind sie für alle einsehbar. Für die nicht-öffentliche Kommunikation über Facebook gibt es die Nachrichten-Funktion.
Vorteile: Eine eigene Seite kann für jede ehrenamtlich aktive Gruppe eine tolle Möglichkeit sein, die eigene Öffentlichkeitsarbeit in die Neuen Medien zu bringen und schnell Informationen innerhalb ihres Netzwerkes zu verbreiten.
Nachteile: Das Internet allgemein und auch Facebook birgt ein Suchtpotential (Profilsurfen). Außerdem ist das Gedächtnis des Internets lang und einmal Veröffentlichtes ist schwer zu entfernen. Was nur wenige wissen: Facebook z. B. löscht keine Daten. Es markiert sie lediglich als gelöscht. Die Daten und Nutzerprofile werden von dem Unternehmen Facebook ausgewertet und zusätzlich hält es (vermutlich alle) Aktionen seiner Anwender fest. Diese gesammelten Informationen über die Nutzer werden dann zu Werbezwecken genutzt.
Bei einem Internetauftritt gilt es deshalb zu beachten:
Persönlichkeitsrechte sind zu wahren
Als Gruppenleiter erlangt man Einblicke in das Privatleben der Teilnehmer. Persönliche Daten werden erhoben, charakterliche Eigenschaften der Kinder und Jugendlichen werden in den Gruppenstunden miterlebt und viele Fotos werden geschossen, worauf die Teilnehmer/innen mehr oder weniger gut getroffen sind. Rechtlich gilt: Die Privatsphäre anderer ist zu respektieren! Das heißt, dass im Internet nicht einfach personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder Adressen (Datenschutz), Fotos von den Teilnehmer/innen (Recht am eigenen Bild – siehe auch Kap. 11, S. 34 ff) oder Beleidigungen über Personen (Schutz der Ehre) veröffentlicht werden dürfen. Der Grundgedanke lautet, erst fragen und dann veröffentlichen. Fühlt jemand sein Persönlichkeitsrecht verletzt, indem ungefragt Bilder oder Daten ins Internet gestellt wurden, dann besteht ein rechtlicher Anspruch darauf, dass diese entfernt werden.
Urheberrechte bei fremden Inhalten
Ein Fotograf zum Beispiel hat ein Recht darauf (Urheberrecht), dass ein von ihm erzeugtes Foto nicht ohne seine Einwilligung genutzt wird. Aus diesem Grund dürfen bereits im Internet befindliche oder sonst veröffentlichte Fotos nicht ohne eine Nutzungslizenz bzw. eine entsprechende Einwilligung auf die eigene Webseite oder in Publikationen übertragen werden. Bei Missachten droht eine Abmahnung! Es spielt auch keine Rolle, ob man eine „gewerbliche“ oder „nichtgewerbliche“ Webseite betreibt. Deshalb aufpassen bei: fremden Texten, Gedichten, Anfahrtsskizzen, Cartoons, Grafiken, Logos, Bildern, Liedern und Filmen. Auch die Veröffentlichung einer aus fremden Fotos selbst erstellten Collage oder ein privat zusammengemixtes Musikvideo aus verschiedenen kommerziellen Videos ist nicht erlaubt.
Wie können fremde Inhalte trotzdem verwendet werden?
Freie Inhalte (Open Content)
Im Netz finden sich viele Inhalte, die unter bestimmten Voraussetzungen auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden dürfen. Die Rede ist von sogenanntem Open Content. In der Regel stehen der Allgemeinheit diese freien Inhalte im Netz nach dem Akzeptieren einer Nutzungsbedingung (Lizenz) zur Verfügung. Das heißt, dass diese Texte, Bilder oder Musikstücke grundsätzlich ohne die Zahlung von Lizenzgebühren unter den vom Urheber geregelten Bedingungen genutzt werden dürfen, ohne dass dabei der Urheber seine Inhaberrechte verliert.
Gemeinfreie Werke
Ist der Schöpfer eines Werkes seit mehr als 70 Jahren tot, erlischt nach dieser Schutzfrist das Urheberrecht. Das Werk wird gemeinfrei und kann ohne Zustimmung der Rechtsnachfolger (Erben) von jedermann frei verwendet werden. Aus ethischen Gründen sollte es trotzdem selbstverständlich sein, dass auf den Schöpfer hingewiesen und damit der erbrachten Leistung Anerkennung gezollt wird.
Zitieren und Kennzeichnung von Zitaten
Es gibt eine Möglichkeit, fremde Inhalte auch ohne die Zustimmung des Urhebers zu verwenden, indem z. B. ein eigener Text auf der Homepage um Zitate aus anderen Texten ergänzt und entsprechend gekennzeichnet wird. Das wird im Urheberrecht ausdrücklich erlaubt und basiert auf dem Prinzip, dass ein Urheber normalerweise immer auf den kulturellen Leistungen seiner Vorgänger aufbaut. Daher muss er diesen relativ geringen Eingriff in sein ausschließliches Nutzungsrecht hinnehmen, wenn das dem allgemeinen kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt dient. Doch das Gesetz schränkt das Recht ein, und zwar mit der Formulierung „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“ (§ 51 Urheberrechtsgesetz: Zitate). Das heißt, mit Bedacht zitieren, denn das Eigene muss stets im Vordergrund stehen!
Weiterhin ist es Pflicht, Zitate entsprechend zu kennzeichnen, etwa durch „Anführungszeichen“ oder Kursivdruck. Zitierte Stellen sollten nicht verändert werden und haben wörtlich zu erfolgen. Werden nur Teile eines Satzes zitiert, wird der fehlende Satzteil (…) üblicherweise durch eine Kombination aus Klammern und Punkten gekennzeichnet: (...). 1 Außerdem muss immer der Ort genannt werden, aus dem zitiert wurde. Für diese Quellenangaben gibt es keine einheitlichen Vorgaben, aber gewisse Regeln. Am Ende eines im Internet veröffentlichten Textes sollte eine Liste mit allen verwendeten Quellen aufgeführt sein. Wenn du wörtlich zitierst oder ein Bild einfügst, muss die Quellenangabe (zusätzlich zur Liste der Quellen) direkt beim Zitat oder beim Bild stehen. Das macht man am besten mit einer Fußnote (siehe unten). 2 Im Internet gehört es zum guten Ton, dass man die Seite oder Datei, aus der man zitiert, nicht nur nennt, sondern auch verlinkt.
Beispiele für Quellenangaben:
Zitieren aus einem Buch
Andreas Güthler: Landart für Kinder. Landesbund für Vogelschutz, 2001, Seite 25
Name des Autors Titel Herausgeber/Verlag Jahr Seite des zitierten Textes
Zitieren aus dem Internet
Autor unbekannt: „Die NAJU“, www.naju.de/die-naju/, Stand: 08.02.13
Name des Autors (falls bekannt Titel der Seite Webadresse Datum des letzten Zugriffs
Verwenden eines Fotos aus dem Internet
Doc Chandler: „B`s”,
Name (hier der sichtbare Benutzername des Fotografen) Titel der Seite, auf der das Foto Steht
www.flickr.com/photos/33360106@N03/3539698757/in/set72157614628478928
Webadresse der Seite, auf der das Foto steht
Stand: 25.07.13
Zugriffsdadum
1 Jürgen Kaltenbacher, „Quellen korrekt angeben“, www.kreisgymnasium-neuenburg.de/unterricht/itg/quellen-korrekt-angeben/,
08.02.2013
2 V. Djordjevic, T. Kreutzer, E. R. Lautsch, P. Otto, D. Pachali, M. Spielkamp, J. H. Weitzmann: Spielregeln im Internet 2 –
Durchblicken im Rechte-Dschungel. Klicksafe, 1. Auflage, Dezember 2012, Seite 7
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