Die Lajulei setzt sich aus dem/:der Landesjugendleiter:in, seinem/r :seiner Stellvertreter:in, dem/r :der Schatzmeister:in, dem/r :der Landeskinderbeauftragten und bis zu drei weiteren Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder der Lajulei werden alle zwei Jahre von der Jugendvertreter:innenversammlung gewählt. Die Naturschutzjugend wird durch den/r :der Landesjugendleiter:in und seinem/r :seiner Stellvertreter:in nach außen vertreten.
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