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Die Abrechnung von Barkasse/Konto erfolgt mit einer simplen Auflistung der Einnahmen und Ausgaben der NAJU-Gruppe. Um diese Buchführung zu erleichtern, wurden Formblätter erstellt, die die Schatzmeister jedes Jahr zugesendet bekommen. Auf den Formblättern müssen nur noch die Einnahmen- und Ausgabenwerte eingetragen (z. B. 17.12.2019 / 40,- € / Spende Weihnachtsfeier) und am Jahresende zusammengezählt werden. Download des pdfPDF-Formulars.


Keine Ausgabe ohne Quittung/Beleg! Der LBV und die NAJU sind gemeinnützig anerkannt und damit steuerbefreit. Dieses Privileg bedeutet aber auch, dass über jeden verwendeten Euro Rechenschaft abgelegt werden muss. Für jede Ausgabe muss ein Beleg als Nachweis für eine sachgerechte und satzungsgemäße Verwendung vorliegen, denn schon bei kleineren Unstimmigkeiten kann die Gemeinnützigkeit des Verbandes auf dem Spiel stehen. Als Beleg ist der Kassenbon (z. B. von einem Baumarkt, Biomarkt etc.) vollkommen ausreichend, wenn darauf Kaufdatum und -ort vermerkt sind sowie der Verwendungszweck (z. B. Becherlupen, Buntstifte …) erkennbar ist. Falls der Kassenbon lückenhaft oder schlecht lesbar ist, kann dieser nicht als Beleg für den Einkauf verwendet werden. In diesem Fall bitte den Mitarbeiter an der Kasse ansprechen und zusätzlich auf einem Quittungsblock einen handschriftlichen Beleg mit den geforderten Daten ausstellen lassen.

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Als Richtlinie für die finanziellen Aktivitäten jeder NAJU-Gruppe gilt die Haushalts- und Kassenordnung des LBV (kann in der LBV-Landesgeschäftsstelle angefordert werden) und die Jugendordnung der NAJU (pdf-PDF Download Jugendordnung).

Starterkitstyle

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