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Wenn ihr plant, mit Kindern in einer Gruppenstunde zu kochen oder mit Jugendlichen auf einer Freizeit zu grillen, dann lest den folgenden Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln aufmerksam durch! Alle Helfer*innen im Verpflegungs- und Lebensmittelbereich müssen bereits vor dem Einkauf der Lebensmittel gewissenhaft über die Hygieneanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln informiert worden sein. Wer bei der NAJU regelmäßig mit Lebensmitteln umgeht, der/die muss eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz alle zwei Jahre wiederholen. Wenn ihr den Leitfaden, am besten gleich mit dem gesamten Betreuerteam, gelesen habt, dann dokumentiert dies bitte auf den folgenden Protokoll Protokoll (Download des Protokoll Belehrung Lebensmittelhygiene auf der NAJU-Homepage).
Alle Aktiven der NAJU sollten sich im Klaren darüber sein, dass, wenn auf ihren Veranstaltungen Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, sie gesetzlich einer besonderen zivilrechtlichen Haftung und einer strafrechtlichen Verantwortung unterliegen. Werden alle Hygienevorgaben umgesetzt, sind sämtliche Beteiligte, Verantwortliche und Teilnehmer*innen „auf der sicheren Seite“ … und alle bleiben gesund und munter!
Weitere Informationen zur Lebensmittelhygiene sind im Internet unter www.stmuv.bayern.de zu finden oder bei den Gesundheitsämtern zu erfragen.
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