Grundprinzipien der Jugendarbeit
Jugendarbeit ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, Kindergarten oder Schule und der beruflichen Ausbildung ein weiterer wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen. Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 27 Jahren und beinhaltet die allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung. Sie hat einen eigenständigen Bildungsauftrag neben der Schule und setzt am Alltag und an der Lebenswelt und am Interesse der jungen Menschen an.
Grundprinzipien:
In der Jugendarbeit
ist die Teilnahme freiwillig.
entwickeln sich Kinder und Jugendliche zu demokratisch handelnden, gemeinschaftsfähigen und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten.
können Kinder und Jugendliche ihre eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten entdecken, entwickeln und diese einsetzen.
werden Kinder und Jugendliche selbst aktiv, gestalten eigenverantwortlich Projekte und setzen diese um
handeln Kinder und Jugendliche demokratische Grundsätze und Wertvorstellungen selbst aus und erproben deren Umsetzung
artikulieren Kinder und Jugendliche ihre Interessen und setzen diese verantwortungsvoll und selbstorganisiert um
- wird sich an den unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert sowie an deren Lebenswelt und Alltag
engagiert sich ein breites Spektrum an Organisationen und Trägern, die mit den vielfältigsten Arbeitsmethoden, Programmen und Angebotsformen außerschulische Jugendbildung durchführen und Interesse an Themen wie Umwelt, Gesellschaft und Politik, Wissenschaft, Kultur und Bildung wecken.
Die Aufgaben der Jugendarbeit werden von öffentlichen und freien Trägern wahrgenommen. Die öffentlichen Träger der Jugendarbeit sind die Länder, Landkreise und (kreisfreien) Städte. Sie tragen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) die Planungs- und Gesamtverantwortung dafür, dass Jugendarbeit in ausreichendem Maße stattfindet und entsprechende Einrichtungen und Dienste zur Verfügung stehen. Dies ist eine staatliche Pflichtaufgabe! Die öffentlichen Träger haben die Jugendarbeit der freien Träger bei der Durchführung ihrer Arbeit zu unterstützen und zu fördern, indem sie deren Angebote ergänzen und neue Arbeitsfelder initiieren. Freie Träger der Jugendarbeit sind Religionsgemeinschaften, andere Jugendverbände und deren Zusammenschlüsse (Jugendringe). Es gibt unterschiedliche Formen der Jugendarbeit, nämlich „für Mitglieder bestimmte Angebote“ und „offene Angebote“. Das sind einerseits verbandsbezogene Angebote der Jugendorganisationen, andererseits die offene Jugendarbeit in Einrichtungen wie Jugendtreffs, Jugendhäusern etc.
Unterstützung der Jugendarbeit in Bayern
Der Bayerische Jugendring (BJR)
Seit 1947 folgt der Bayerische Jugendring seinem Leitgedanken, sich durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller junger Menschen in Bayern einzusetzen. Hier fi ndet Solidarität über die verbandsspezifischen und weltanschaulichen Prägungen hinaus statt. Der BJR fördert die Jugendarbeit in Bayern aus öffentlichen Mitteln. Zum Beispiel erhält die NAJU als Jugendverband Finanzmittel für Personal-, Material- und Fahrtkosten. Mit den Geldern können Computer für das NAJU-Jugendbüro in der Landesgeschäftsstelle, ein internationaler Jugendaustausch, Aus- und Fortbildungen der ehrenamtlichen Aktiven, Mitgliederzeitungen etc. finanziert werden. Weiterhin berät der BJR mit seinem Fachpersonal u.a. die Jugendverbände und legt zum Thema Jugendarbeit eigene Fachprogramme auf. Durch Bündelung und Artikulierung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wirkt der BJR als jugendpolitische Interessenvertretung unmittelbar und direkt am politischen Willensbildungsprozess von der örtlichen Ebene bis zur Bundesebene hin mit. Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch den BJR leitet sich neben der Mitgliederzahl zu einem erheblichen Teil von der bayernweiten Bedeutung/Aktivität des Jugendverbandes ab. Diese wird anhand der regionalen Vertretungsrechte in den Kreis- und Stadtjugendringen ermittelt. Es ist wichtig, dass jede aktive NAJU-Gruppe in ihrer Region Mitglied im Kreis- und Stadtjugendring wird.
Bedeutung und Aufgaben der Kreis- und Stadtjugendringe sowie Bezirksjugendringe
Der Kreis-/Stadtjugendringe (KJR/SJR) ist der Zusammenschluss der Jugendverbände und Initiativgruppen der jeweiligen Stadt bzw. des Landkreises und vertritt die Interessen aller Kinder und Jugendlichen in seinem Wirkungskreis.
Ziele eines KJR/SJR
- Anwalt sein für Kinder und Jugendliche primär aus der Region
Gezielte Unterstützung der Gruppen und Verbände anbieten
- Zusammenarbeit zwischen und mit den Verbänden fördern
- Stärkung und Anerkennung des Ehrenamtes
Qualifizierung der Jugendbeauftragten der Gemeinden/Stadt und ehrenamtlichen Aktiven in der Jugendarbeit
- Förderung der internationalen Jugendbegegnung und des Jugendaustausches
- Gewährleistung eines flächendeckenden und ausreichenden Ferien-, Freizeit- und Bildungsangebotes
- Förderung von Initiativen der offenen Jugendarbeit
- Dialog mit den politisch Verantwortlichen und Fachstellen der Jugendhilfe
Ist ein Jugendverband in fünf KJR/SJR innerhalb eines Bezirkes vertreten, erhält der Jugendverband einen Sitz im jeweiligen Bezirksjugendring. Die Aufgaben des Bezirksjugendrings sind mit den Aufgaben der KJR/SJR vergleichbar, nur dass diese relevant für den ganzen Bezirk sein müssen. Gründen z.B. Jugendliche aus verschiedenen Landkreisen Oberbayerns einen Arbeitskreis, der sich mit der Verkehrsproblematik in der Alpenregion befasst, dann können die bei den Treffen anfallenden Fahrt- und Verpflegungskosten über den Bezirksjugendring Oberbayern abgerechnet werden.
Was bringt die Aufnahme in den Jugendring für eine Kinder- oder Jugendgruppe?
Eine Kinder- oder Jugendgruppe erhält von den Jugendringen eine finanzielle Förderung zur Unterstützung der Gruppenarbeit. Auch können bestimmte Veranstaltungen oder Freizeiten, die die NAJU-Gruppe anbietet, durch den Kreis- bzw. Stadtjugendring gefördert werden. Meistens hat der Jugendring einen Materialverleih, wo beispielsweise Zelte, Musikanlagen oder Großspielgeräte ausgeliehen werden können. Bei den Versammlungen kann man die anderen Jugendvereine kennenlernen.
Was ist zu tun, wenn die NAJU-Gruppe im Jugendring vertreten ist?
Zweimal im Jahr findet eine Vollversammlung (Frühjahr und Herbst) statt. Dort sollte ein Vertreter der NAJU- Gruppe anwesend sein und für die Naturschutzjugend das Stimmrecht wahrnehmen. Um die finanziellen Mittel in Anspruch zu nehmen, erhält man vom Jugendring ein meist einseitiges Antragsformular, was einmal im Jahr auszufüllen ist. Weitere Fördermöglichkeiten können auf der Internetseite oder aus den Broschüren des Jugendringes ersehen werden.
Wie wird man in den Kreis- bzw. Stadtjugendring aufgenommen?
Eine Aufnahme kostet nichts. Jede Gruppe der NAJU kann Mitglied im Kreis- oder Stadtjugendring werden, denn die NAJU ist als bayernweit tätiger Verband im Bayerischen Jugendring vertreten. Um aufgenommen zu werden, muss einfach der folgende Antrag zur Aufnahme in den Kreis- bzw. Stadtjugendring ausgefüllt und dann an den zuständigen Jugendring geschickt werden. Die genaue Zahl der Mitglieder der Naturschutzjugend im Landkreis oder in der Stadt können im Jugendbüro erfragt werden.
Note |
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Also mitmachen, mitmischen, dabei sein und gleich bei Gruppengründung den nachfolgenden Antrag zur Aufnahme ausfüllen. |
Antrag:
Mehr Zeit für Jugendarbeit – Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit
Jugendarbeit bei der Naturschutzjugend im LBV (NAJU) lebt vom ehrenamtlichen Engagement. Mit Kindern und Jugendlichen in der Natur, für die Natur unterwegs zu sein, bereitet Freude, stellt aber auch Anforderungen an rechtliche Kenntnisse, Grundlagen der Pädagogik usw. Auf Jugendleiterausbildungen werden entsprechende Kenntnisse vermittelt. Durch diese Ausbildung und ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eignen sich Jugendleiter Kompetenzen an, die auch in der Gesellschaft, der Wirtschaft und dem Arbeitsleben eine wichtige Rolle spielen. Dabei handelt es sich um die sogenannten Schlüsselqualifikationen wie z. B. Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Durchsetzungsvermögen. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb gibt es das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit. Es dient der bayernweiten Förderung der Jugendarbeit. Diese ist auf die Mitarbeit einer großen Anzahl ehrenamtlicher Aktiver entscheidend angewiesen. Um ausreichend Aktive für die Veranstaltungen und Maßnahmen der Jugendarbeit zu gewinnen, bedarf es der Gewährung von Freistellungen.
Wer kann das Gesetz in Anspruch nehmen?
Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich, dass alle ehrenamtlichen Gruppenleiter und Betreuer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen, einen Anspruch auf Freistellung bei ihrem Arbeitgeber haben. Dies gilt sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Antragsberechtigt sind u. a. die öffentlich anerkannten Verbände, wozu auch die NAJU gehört. Das heißt im Klartext: Die Antragstellung erfolgt immer über die NAJU-Landesgeschäftsstelle. Für Bundesbeamte (Mitarbeiter in bayerischen Dienststellen von Bundesbehörden, z. B. Bundesgrenzschutz) und Soldaten gilt die Verordnung über Sonderurlaub. Für Schüler regeln die Schulordnungen in Bayern, dass Schulleitungen die Möglichkeit haben, Schüler für die Teilnahme an einer Mitarbeiterschulung zum Zwecke der Jugendarbeit und für die Leitung oder Mitarbeit bei einer Jugendfreizeit zu beurlauben.
Für welche Tätigkeiten kann eine Freistellung beantragt werden und für wie lang?
Kann nun ein Gruppenleiter einen Tag Freistellung beantragen, um in aller Ruhe eine Faschingsparty für die Gruppe vorzubereiten? Nein, das geht nicht. Leider kann nicht zu allen Anlässen in der Jugendarbeit eine Freistellung beantragt werden, denn das Freistellungsgesetz beschreibt genau die Tätigkeiten, für die eine Freistellung beantragt werden kann. Dies sind:
Leitung oder Helfer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen
Teilnahme an Ausbildungslehrgängen, Schulungsveranstaltungen sowie Tagungen der Jugendverbände und öffentlichen Träger der Jugendarbeit
- Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen
Pro Kalenderjahr ist eine Freistellung von maximal 15 Arbeitstagen möglich, dabei kann der Anspruch auf höchstens vier Veranstaltungen verteilt werden.
Was ist beim Antrag zu beachten und wie funktioniert diese?
Die Antragstellung muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen. Rechtzeitig heißt in diesem Fall: Mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme muss der Antrag beim Arbeitgeber eingereicht werden. Deshalb: Frühzeitig (mindestens 5 Wochen vor Beginn der Maßnahme) dem zuständigen Mitarbeiter in der Landesgeschäftsstelle der NAJU Bescheid geben und diesem folgende Daten an NAJU, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein oder Email: naju-bayern@lbv.de senden:
- Name, Vorname, genaue Anschrift, Geburtsdatum, Funktion in der NAJU/LBV
Dienststelle/Arbeitgeber, an den der Antrag zu richten ist (Name und Anschrift)
- Art, Ort, Beginn und Ende der Maßnahme/Veranstaltung
- Anzahl der Arbeitstage, für die die Freistellung beantragt wird
Der Antrag auf Freistellung wird von den Mitarbeitern der NAJU erstellt und an den Arbeitgeber weitergereicht.
Kann der Antrag abgelehnt werden?
Der Arbeitgeber darf die Freistellung nur dann verweigern, wenn ein „unabweisbares, betriebliches Interesse“ entgegensteht. Über eine Auslegung dieser Formulierung muss im Einzelfall entschieden werden. Hier hängt die Freistellungsgewährung auch von der Loyalität des Arbeitgebers bzw. dem Verhandlungsgeschick des Einzelnen ab. Eine Ablehnung des Antrages muss gegenüber dem antragstellenden Verband schriftlich mitgeteilt werden. Arbeitnehmern, denen eine Freistellung nach diesem Gesetz gewährt oder versagt wird, dürfen keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis entstehen.
Wird diese Zeit auch vergütet?
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für die Zeit der Freistellung nach diesem Gesetz eine Vergütung zu gewähren. Der Freistaat Bayern gewährt den bei ihm beschäftigten Jugendleitern in diesen Fällen die volle Lohnfortzahlung bis zur Dauer von 5 Tagen im Jahr. Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass die anderen öffentlichen Arbeitgeber in gleicher Weise verfahren, und begrüßt es, wenn die privaten Unternehmen diesem Beispiel folgen. Für die Teilnahme an und Leitung von Bildungsmaßnahmen von Betreuern, Gruppenleitern etc. oder Sitzungen überörtlicher Verbandsgremien kann über den Bayerischen Jugendring der Verdienstausfall in voller Höhe erstattet werden. Ist der Antragsteller selbständig tätig, so erfolgt die Erstattung des Verdienstausfalls auf der Grundlage der nachgewiesenen Einnahmen, die allein aufgrund eigener Arbeitsleistung im Vorjahr (bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr) durchschnittlich pro Arbeitstag erzielt wurden. Es wird eine kontinuierliche Tätigkeit vorausgesetzt, die sich auch auf den maßgebenden Zeitraum des laufenden Jahres erstreckt.
Informationen zur Jugendleiter Card – Juleica
Juleica ist kein orientalischer Frauenname, sondern ein Ausweis für ehrenamtlich Engagierte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Mit der Juleica sind Qualifi kation, Legitimation und Unterstützung verbunden. Sie soll den Zugang zu Vergünstigungen schaffen und das ehrenamtliche Engagement unterstützen. Die Card soll zur Legitimation des Jugendgruppenleiters gegenüber den Erziehungsberechtigten und staatlichen Stellen dienen.
Wer kann die Juleica bei der NAJU beantragen?
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Juleica bei der NAJU in Bayern beantragen zu können:
Ehrenamtlich aktiv bei der NAJU als Gruppen-/AK-Leiter, Seminarbetreuer, Vorstand oder ähnlichem
Teilnahme am NAJU-Gruppenleiter-Seminar und am Aufbauseminar mit mind. 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) mit Inhalten wie: Rollenverständnis, Gruppenleiter, Gruppenprozesse, Methoden/Strukturen der Jugendarbeit, Rechtsfragen, Prävention sexueller Gewalt, Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen …
Es können aber auch andere Ausbildungen mit vergleichbaren Inhalten anerkannt werden wie z.B. die Juleica-Schulungen anderer Jugendverbände oder Kreisjugendringe, eine abgeschlossene Erzieherausbildung, das Vordiplom in den Studiengängen Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie oder Lehramt sowie Ausbildungen zum Übungsleiter, Naturpädagogen etc. Bitte im Vorfeld dazu den zuständigen NAJU-Mitarbeiter im Jugendbüro kontaktieren und über die Anerkennung bereits absolvierter pädagogischer Ausbildungen beraten lassen.
- Der Antragsteller muss älter als 16 Jahre sein.
Der Antragsteller verfügt über ausreichende Kenntnisse in Erster Hilfe, d.h. es ist der Besuch einer Grundausbildung in Erster Hilfe oder Unfallsofortmaßnahmen nachzuweisen. Die Absolvierung eines dementsprechenden Lehrgangs darf bei der erstmaligen Beantragung der Juleica nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Die Juleica wird für max. 3 Jahre ausgestellt und kann dann verlängert werden. Dafür ist ein Nachweis erforderlich, dass in den letzten 3 Jahren an 8 Fortbildungsstunden teilgenommen wurde. Das können neben Schulungen im Bereich der Umweltbildung und Pädagogik auch verbandsinterne Refl exionstreffen über die Jugendarbeit sein, … eben alles, was einen Betreuer befähigt, „noch bessere“ Jugendarbeit zu leisten.
Wie erhält man die Juleica?
Bild JULEICA
Beantragt wird die Karte im Internet auf der Seite www.juleica.de. Dort lässt man sich einmalig registrieren und füllt ein Onlineformular aus. Ist der Antrag entsprechend vollständig gestellt, wird automatisch der zuständige NAJU-Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle per Email benachrichtigt. Dieser kontrolliert die geforderten Qualifikationen. Falls Qualifi kationsnachweise fehlen oder unklar sind, wird der Gruppenleiter über die anzugebende Email-Adresse benachrichtigt und muss eventuell fehlende Daten ergänzen. Sind alle Qualifikationen vorhanden, wird der Antrag genehmigt und automatisch an den zuständigen Kreis-/Stadtjugendring weitergeleitet. Dieser wiederum erteilt die Druckfreigabe an eine bundeszentrale Druckerei. Die Juleica wird dann per Post zugesendet.
Was bringt mir die Juleica?
Juleica-Inhaber können mit vielen Vergünstigungen rechnen:
- Das Deutsche Jugendherbergswerk stellt u.a. die DJH-Mitgliedskarte kostenlos bereit.
- Freier Eintritt als Gruppenleitern beim Besuch der bayerischen Schlösser, Seen und Gärten.
- Juleica-Inhaber können sich beim Bayerischen Jugendring unter www.kompetent.bjr.de einen Nachweis über die als Jugendleiter in der Jugendarbeit erworbenen Fähigkeiten ausstellen lassen. Damit kann bei Bewerbungen in der Arbeitswelt gepunktet werden.
- Kostenloser Erhalt der KundenServiceKarte der Landesmediendienste in Bayern.
Es gibt Kreis- und Stadtjugendringe, die Juleica-Inhabern als Anerkennung für ihr ehrenamtliches Engagement eine jährliche Aufwandsentschädigung zahlen.
Jugendleiter werden als Mittler für politische Bildung anerkannt und können entsprechende Sonderpublikationen bei der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeiten kostenlos beziehen.
- Weitere Vergünstigungen sind regional unterschiedlich. Bitte vor Ort bei den Kreis-/Stadtjugendringen oder im Internet www.juleica.de erkundigen. Möglichkeiten sind Fahrpreisermäßigungen, Vergünstigungen beim Besuch von Kulturveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, kostenloser Büchereiausweis und Gebührenfreiheit beim Entleihen von Medien/Geräten.
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