Soziale Netzwerke wie Instagram sind elementarer Bestandteil der Lebenswelt junger Menschen. Es liegt nahe, diese Angebote auch innerhalb der Jugendarbeit, für die Kommunikation mit Jugendlichen, wie auch der eigenen Darstellung und Bewerbung von Gruppen-Aktivitäten zu nutzen.
Werden soziale Netzwerke für die Öffentlichkeitsarbeit einer Organisation eingesetzt, sollte man sich immer wieder vor Augen halten, hier besonders sensibel und sparsam mit personenbezogenen Daten, Fotos und Video-Material umzugehen. Dieser Kanal sollte nur zusätzlich zu datenschutzrechtlich unproblematischeren Kommunikationswegen, wie einer eigenen Webseite, genutzt werden. Es empfiehlt sich, auf Webseiten und insbesondere in den sozialen Netzwerken lediglich unverfängliche Inhalte mit informativem Charakter zu veröffentlichen, bei denen es kein Problem ist, wenn sie auch noch nach Jahren im Internet auffindbar sind.
Webseite
Der einfachste Weg, um sich im Internet zu präsentieren, ist, bereits bestehende Webseiten, z. B. die der NAJU (www.naju-bayern.de) oder der LBV-Ortsgruppe zu nutzen. Dazu am besten den Administrator der Webseiten oder einen Mitarbeiter der NAJU kontaktieren. Bei der Nutzung der bestehenden LBV/NAJU-Webseiten entstehen keine zusätzlichen Kosten und der zuständige Administrator kann die zugesendeten Bilder und Aktionsbeschreibungen der Gruppe ins Internet stellen. Ist vor Ort das technische Knowhow vorhanden, kann eine NAJU-Gruppe auch eine eigene Domain (z. B. www.naju-musterdorf.de) beantragen und eigenständig eine Webseite anlegen. Wenn sich eine Webseite an einen unbestimmten Personenkreis richtet und grundsätzlich für alle Internetnutzer*innen abrufbar ist, müssen die Anforderungen der DSGVO beachtet werden. Eine gültige Datenschutzerklärung muss auf der Webseite einsehbar sein.
Blog
Ursprünglich war ein Blog dazu gedacht, Autoren ein einfach zu handhabendes Medium zur Verfügung zu stellen, um dort Aspekte ihres Lebens oder eine Meinung zu spezifischen Themen zu veröffentlichen. Der Leser konnte diese meist kommentieren und darüber diskutieren. Technisch betrachtet sind Weblogs nichts anderes als ein einfaches Inhaltsverwaltungssystem (Content-Management-System), die aktuellsten Beiträge erscheinen immer ganz oben, also umgekehrt chronologisch.
Einen Blog-Account zu eröffnen, dauert nur ein paar Minuten. Dann können dort Geschichten geschrieben und Bilder sowie Videos veröffentlicht werden. Programmierkenntnisse braucht dafür keiner mehr. Im Internet gibt es viele Anbieter, die Blogdienste zur Verfügung stellen, u. a. auch kostenlos wie z. B. blogg.de oder wordpress.de.
Was spricht fürs Bloggen? Die Darstellung der Gruppenaktivitäten oder ein Austausch mit Gruppenmitgliedern, Eltern, Interessierten und Teamkollegen ist mittels eines Blogs völlig unkompliziert. Durch Verlinken, Weiterleiten und Empfehlen wird der Inhalt verbreitet und der Bekanntheitsgrad des Blogs und somit der NAJU-Gruppe gesteigert. Über einen Blog können auch Projektverläufe dokumentiert und es kann gleichzeitig auch mit allen am Projekt Beteiligten kommuniziert werden. Blogs können dementsprechend sehr gut als Ergänzung oder Ersatz für eine eigene Webseite verwendet werden. Nachteil: Kritik ist immer öffentlich und für alle lesbar. Es ist deshalb heutzutage nicht mehr empfehlenswert, unmoderiertes Kommentieren zu erlauben.
Facebook ist mit rund 800 Millionen Nutzern das größte soziale Netzwerk weltweit. Besonders beliebt ist es bei Jugendlichen. Die Möglichkeiten für die Nutzer dieser Internetseiten sind vielfältig: Sie können u. a. online Kontakte pflegen, sich im Netz präsentieren und Fotos oder Videos austauschen. Auch Unternehmen und Verbände betreiben Öffentlichkeitsarbeit oder Marketing auf eigenen „Gruppen“-Seiten. So können Informationen wie ein Veranstaltungshinweis oder eine Terminverschiebung schnell verbreitet werden.
So funktioniert es:
Konto/Profil erstellen: Nach der Registrierung hat jeder Nutzer automatisch ein persönliches Profil. Wer ein persönliches Profil bei Facebook hat, kann auch z. B. für eine Jugendgruppe oder eine Institution eine „Gruppen“-Seite“ erstellen. Dazu auf die Startseite von www.facebook.com surfen und auf „Erstelle eine Seite für …“ klicken. Wer sich jetzt in sein persönliches Profil einloggt, kann dort eine Seite für seine NAJU-Gruppe erstellen. Diese offiziellen Seiten können mittlerweile wie eigene Webseiten benutzt werden, da sie öffentlich sichtbar sind und je nach Vernetzung eine sehr große Reichweite haben. Es können beliebig viele Administratoren angelegt werden, die die Seite betreuen. Der Seitenname sollte gut überlegt sein, damit die Seite gefunden werden kann.
Nutzer können sich innerhalb von Facebook auch zu „Gruppen“ zusammenschließen. Es ist möglich, Mitglieder/Freunde auszuwählen und die Privatsphäre für die Gruppe zu bestimmen (,,Offen”, ,,Geschlossen”, ,,Geheim”). Diese „Gruppen“ sind private Foren, die zum Austausch genutzt werden können, für Fotos vom letzten Naturschutzeinsatz oder für aktuelle Informationen zu den Gruppenstunden. Werden Informationen gepostet, dann sind sie für alle einsehbar. Für die nicht-öffentliche Kommunikation über Facebook gibt es die Nachrichten-Funktion.
Vorteile: Eine eigene Seite kann für jede ehrenamtlich aktive Gruppe eine tolle Möglichkeit sein, die eigene Öffentlichkeitsarbeit in die Neuen Medien zu bringen und schnell Informationen innerhalb ihres Netzwerkes zu verbreiten.
Nachteile: Das Internet allgemein und auch Facebook birgt ein Suchtpotential (Profilsurfen). Außerdem ist das Gedächtnis des Internets lang und einmal Veröffentlichtes ist schwer zu entfernen. Was nur wenige wissen: Facebook z. B. löscht keine Daten. Es markiert sie lediglich als gelöscht. Die Daten und Nutzerprofile werden von dem Unternehmen Facebook ausgewertet und zusätzlich hält es (vermutlich alle) Aktionen seiner Anwender fest. Diese gesammelten Informationen über die Nutzer werden dann zu Werbezwecken genutzt.
Die kostenfreie App Instagram (mittlerweile von Facebook gekauft) liegt auf der Beliebtheitsscala von 12- bis 19-Jährigen noch vor Facebook und YouTube und ist somit vor allem bei Jugendlichen voll angesagt. Instagram ist vom Prinzip her ein großes Online-Fotoalbum, in das Bilder und Kurzvideos hochgeladen und dann seinen Followern privat gezeigt oder der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Ist ein Bild online, beginnt die Jagd nach Likes, Kommentaren und weiteren Followern. Die Verwendung der Hashtags (z. B. #NAJU #Kindergruppe #Natur) ermöglicht anderen, das Bild in einem bestimmten Themenbereich zu finden. Durch die Angabe bekannter und viel verwendeter Hashtags (#) steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Bild von vielen Instagram-Usern gesehen wird. Weiterhin können die Bilder einfach mittels Filter bearbeitet, mit Nachrichten versehen und Foto-Storys erstellt werden. Die Kombinierung von Instagram mit anderen Social-Media-Kanälen wie Facebook oder Flickr ist möglich.
Mit der App Instagram können die Gruppenstunden und Projekte von NAJU-Gruppen in Form von Fotos bekannt gemacht werden. Persönliche Daten dürfen dabei aus Datenschutzgründen nicht angegeben werden. Außerdem sollte man keine Bilder veröffentlichen, auf denen einzelne Personen erkennbar sind.
Bei einem Internetauftritt gilt es deshalb zu beachten
Persönlichkeitsrechte sind zu wahren
Als Gruppenleiter erlangt man Einblicke in das Privatleben der Teilnehmer. Persönliche Daten werden erhoben, charakterliche Eigenschaften der Kinder und Jugendlichen werden in den Gruppenstunden miterlebt und viele Fotos werden geschossen, worauf die Teilnehmer/innen mehr oder weniger gut getroffen sind. Rechtlich gilt: Die Privatsphäre anderer ist zu respektieren! Das heißt, dass im Internet nicht einfach personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder Adressen (Datenschutz), Fotos von den Teilnehmer:innen (Recht am eigenen Bild – siehe auch Kapitel 9) oder Beleidigungen über Personen (Schutz der Ehre) veröffentlicht werden dürfen.
Fühlt jemand sein Persönlichkeitsrecht verletzt, indem ungefragt Bilder oder Daten ins Internet gestellt wurden, dann besteht ein rechtlicher Anspruch darauf, dass diese entfernt werden. Es gilt also besondere Vorsicht, da sich das erfahrungsgemäß nicht vollständig rückgängig machen lässt. Außerdem kann es passieren, dass Nutzungsrechte an Bildern an die Social-Media-Anbieter übertragen werden. In den Nutzungsbedingungen bei Facebook und Instagram z. B. fehlt eine klare Aussage, zu welchem Zweck die Nutzer Facebook Rechte einräumen. Vom Wortlaut her könnten die Anbieter Inhalte wie Fotos tatsächlich sehr weitgehend nutzen.
Nutzt also Messenger-Dienste nicht für das Versenden von Fotos an z. B. die Eltern (außer ihr habt vorher abgeklärt, wie die Anbieter mit den Daten verfahren). Geht sparsam mit der Verwendung von Bildern auf eurer Homepage oder in Sozialen Netzwerken um. Veröffentlicht keine Fotos, auf denen einzelne Personen erkennbar sind. Und ein Grundgedanke lautet, erst fragen und dann veröffentlichen. Beim Einholen der Einverständniserklärung zur Bildveröffentlichung sollte diese den Zweck der Veröffentlichung im Internet abdecken.
Checkliste zur Bildnutzung
Möchtest du Bilder in Sozialen Netzwerken veröffentlichen, dann solltest du die folgenden Punkte mit ja beantworten können:
- Wer ist der Urheber?
- Darf ich das Bild verwenden?
- Muss eine Bildquelle genannt werden?
- Ist die abgebildete Person mit der Veröffentlichung einverstanden?
- Sind keine Innenräume oder geschützte Marken auf dem Foto zu sehen (Urheberrecht)?
Urheberrechte bei fremden Inhalten
Ein Fotograf zum Beispiel hat ein Recht darauf (Urheberrecht), dass ein von ihm erzeugtes Foto nicht ohne seine Einwilligung genutzt wird. Aus diesem Grund dürfen bereits im Internet befindliche oder sonst veröffentlichte Fotos nicht ohne eine Nutzungslizenz bzw. eine entsprechende Einwilligung auf die eigene Webseite oder in Publikationen übertragen werden. Bei Missachtung droht eine Abmahnung! Es spielt auch keine Rolle, ob man eine „gewerbliche“ oder „nichtgewerbliche“ Webseite betreibt.
Deshalb aufpassen bei: fremden Texten, Gedichten, Anfahrtsskizzen, Cartoons, Grafiken, Logos, Bildern, Liedern und Filmen. Auch die Veröffentlichung einer aus fremden Fotos selbst erstellten Collage oder ein privat zusammengemixtes Musikvideo aus verschiedenen kommerziellen Videos ist nicht erlaubt. Damit aber noch nicht genug: Das Fotografieren und Veröffentlichen von geschützten Marken, Innenräumen und privatem Eigentum ist ohne Einwilligung ebenfalls nicht gestattet. Auch hier greift das Urheberrechtsgesetz.
Wie können fremde Inhalte trotzdem verwendet werden?
Freie Inhalte (Open Content)
Im Netz finden sich viele Inhalte, die unter bestimmten Voraussetzungen auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden dürfen. Die Rede ist von sogenanntem Open Content. In der Regel stehen der Allgemeinheit diese freien Inhalte im Netz nach dem Akzeptieren einer Nutzungsbedingung (Lizenz) zur Verfügung. Das heißt, dass diese Texte, Bilder oder Musikstücke grundsätzlich ohne die Zahlung von Lizenzgebühren unter den vom Urheber geregelten Bedingungen genutzt werden dürfen, ohne dass dabei der Urheber seine Inhaberrechte verliert. Das bekannteste Beispiel einer solchen alternativen Lizenz ist Creative Commons (CC) , eine Art „Jedermannslizenz“, die festlegt, was mit Ihren Inhalten geschehen darf und was nicht.
Gemeinfreie Werke
Ist der Schöpfer eines Werkes seit mehr als 70 Jahren tot, erlischt nach dieser Schutzfrist das Urheberrecht. Das Werk wird gemeinfrei und kann ohne Zustimmung der Rechtsnachfolger (Erben) von jedermann frei verwendet werden. Aus ethischen Gründen sollte es trotzdem selbstverständlich sein, dass auf den Schöpfer hingewiesen und damit der erbrachten Leistung Anerkennung gezollt wird.
Kennzeichnen von Zitaten und Angeben von Quellen
Es gibt eine Möglichkeit, fremde Inhalte auch ohne die Zustimmung des Urhebers zu verwenden, indem z. B. ein eigener Text auf der Homepage um Zitate aus anderen Texten ergänzt und entsprechend gekennzeichnet wird. Das wird im Urheberrecht ausdrücklich erlaubt und basiert auf dem Prinzip, dass ein Urheber normalerweise immer auf den kulturellen Leistungen seiner Vorgänger aufbaut. Daher muss er diesen relativ geringen Eingriff in sein ausschließliches Nutzungsrecht hinnehmen, wenn das dem allgemeinen kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt dient. Doch das Gesetz schränkt das Recht ein, und zwar mit der Formulierung „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“ (§ 51 Urheberrechtsgesetz: Zitate). Das heißt, mit Bedacht zitieren, denn das Eigene muss stets im Vordergrund stehen!
Weiterhin ist es Pflicht, Zitate entsprechend zu kennzeichnen, etwa durch „Anführungszeichen“ oder Kursivdruck. Zitierte Stellen sollten nicht verändert werden und haben wörtlich zu erfolgen. Werden nur Teile eines Satzes zitiert, wird der fehlende Satzteil (…) üblicherweise durch eine Kombination aus Klammern und Punkten gekennzeichnet: (...). "Außerdem muss immer der Ort genannt werden, aus dem zitiert wurde. Für diese Quellenangaben gibt es keine einheitlichen Vorgaben, aber gewisse Regeln. Am Ende eines im Internet veröffentlichten Textes sollte eine Liste mit allen verwendeten Quellen aufgeführt sein. Wenn du wörtlich zitierst oder ein Bild einfügst, muss die Quellenangabe (zusätzlich zur Liste der Quellen) direkt beim Zitat oder beim Bild stehen. Das macht man am besten mit einer Fußnote (siehe unten)." 1 Im Internet gehört es zum guten Ton, dass man die Seite oder Datei, aus der man zitiert, nicht nur nennt, sondern auch verlinkt. "Nicht wörtlich, aber doch übernommen: In einem Artikel oder Referat wirst Du auch Informationen verwenden, die Du nicht wörtlich zitierst, sondern die Du sinngemäß aus anderen Werken übernimmst. Letztlich stammen alle Deine Informationen aus fremden Werken. Die entsprechenden Stellen im Text musst Du nicht einzeln angeben. Diese Quellen müssen aber am Ende Deiner Arbeit in der Liste aller verwendeten Quellen erscheinen." 2
Beispiele für Quellenangaben
Inhalt eines Buches als Quelle
Andreas Güthler: Landart für Kinder. Landesbund für Vogelschutz, 2001, Seite 25
Name des Autors Titel Herausgeber/Verlag Jahr Seite des zitierten Textes
Inhalt einer Webseite als Quelle
Autor unbekannt: „Was ist die NAJU?“, https://naju-bayern.de/was-ist-die-naju/, Stand: 08.06.21
Name des Autors (falls bekannt) Titel der Seite Webadresse Datum des letzten Zugriffs
Verwenden eines Fotos aus dem Internet
Doc Chandler: „B`s”
Name (hier der sichtbare Benutzername des Fotografen) Titel der Seite, auf der das Foto steht
www.flickr.com/photos/33360106@N03/3539698757/in/set72157614628478928
Webadresse der Seite, auf der das Foto steht
Stand: 08.06.21
Zugriffsdatum
1 V. Djordjevic, T. Kreutzer, E. R. Lautsch, P. Otto, D. Pachali, M. Spielkamp, J. H. Weitzmann: Spielregeln im Internet 2 –
Durchblicken im Rechte-Dschungel. Klicksafe, 1. Auflage, Dezember 2012, Seite 7
2 Andreas Kalt, „Quellen korrekt angeben“, https://herr-kalt.de/arbeitsmethoden/quellen-korrekt-angeben, 08.06.2021
Soziale Netzwerke und Messenger
Messenger liegen voll im Trend, und so erscheint es nur zeitgemäß, diese Art der Kommunikation mit Jugendlichen zu nutzen. Aber was passiert mit Nutzerdaten? Die derzeit beliebtesten Social Media-Angebote bei Kindern und Jugendlichen werden von gewinnorientiert arbeitenden Unternehmen aus der Privatwirtschaft betrieben. Die Registrierung bei Social Media-Angeboten ist in der Regel kostenlos. Ist der Account erstmal angelegt, können unkompliziert Texte, Sprachnachrichten, Bilder und Videos gepostet oder andere Apps auf dem Smartphone installiert werden. Dafür gibt man aber bewusst oder unbewusst eine Vielzahl an Daten preis: Beim Posten von Fotos können Standortdaten übermittelt werden und durch Kommentare oder geteilte Inhalte werden Vorlieben sichtbar.
Messenger sind auch nicht für jedes Alter geeignet. So ist die Nutzung beliebter Dienste mit Altersbeschränkungen durch die Anbieter verbunden (meist ab 13 Jahre und älter). Somit eignen sich die Dienste nur zur Kommunikation mit den Eltern oder in Jugendgruppen, deren Mitglieder alle älter als 13 Jahre sind.
Wenn der Kontakt bezüglich Terminabsprachen oder Koordination von Projekten zu einer Gruppe Jugendlicher vorrangig mittels eines Messengers erfolgt, einzelne Jugendliche den von den meisten gewählten Dienst aber nicht nutzen möchten oder von Seiten ihrer Erziehungsberechtigten nicht nutzen dürfen, werden diese von der Kommunikation ausgeschlossen.
Jegliche Nutzung sollte intensiv abgewogen und ihr Einsatz im Verhältnis zur beabsichtigten Wirkung geprüft werden. Beachte dabei bitte Folgendes:
- Betreuer dürfen Jugendliche nicht zur Registrierung eines Online-Dienstes auffordern und sollten immer alternative Kontaktmöglichkeiten und auch verschiedene Messenger-Dienste anbieten.
- Veranstaltungsinformationen und allgemeine Termine können vermittelt werden, sensible Informationen und Gespräche jedoch nicht.
- Nie ungefragt eine Person einer Netzwerk-Gruppe zufügen.
Da sich die Entwicklung der Online-Dienste im stetigen Wandel befindet, ist es manchmal gar nicht so einfach, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Fragt da am besten die Jugendlichen – die sind auf dem Laufenden und wissen, was in oder out ist. Einen Überblick über die Nutzungsvorlieben junger Menschen bietet auch die jährlich erscheinende JIM-Studie („Jugend, Informationen, (Multi-)Media. Basisstudie zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland“).
Einer der meist genutzten Messenger - WhatsApp - eignet sich nicht für die Jugendarbeit! Der Dienst liest sämtliche Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer*innen aus und gibt diese Daten dann z. B. an Facebook weiter. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es zudem kritisch zu betrachten, dass WhatsApp Daten außerhalb der Europäischen Union in die USA übermittelt.
Empfehlenswert für die Arbeit mit Jugendlichen ist der Messenger Threema. Über den werbefreien Dienst Threema mit Sitz in der Schweiz können Texte, Sprachnachrichten, Bilder und Videos verschickt werden. Threema kann anonym genutzt werden, es ist keine Verknüpfung mit der eigenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nötig. Die Datenübertragung erfolgt end-to-end-verschlüsselt. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Threema muss einmalig kostenpflichtig heruntergeladen werden. Weitere Kosten entstehen mit der Nutzung nicht. Eine häufige Verwendung bei der NAJU, findet auch der Messenger Signal. Quellen: Angerstein, Miriam (2015), Bilder im Internet: Darauf müssen Sie achten, https://medienkompass.de/bilder-im-internet-rechtslage/, 08.06.2021 1 V. Djordjevic, T. Kreutzer, E. R. Lautsch, P. Otto, D. Pachali, M. Spielkamp, J. H. Weitzmann: Spielregeln im Internet 2 – Durchblicken im Rechte-Dschungel. Klicksafe, 1. Auflage, Dezember 2012, Seite 7 2 Andreas Kalt, „Quellen korrekt angeben“, https://herr-kalt.de/arbeitsmethoden/quellen-korrekt-angeben, 08.06.2021 M. Schubert, M. Ebell, S. Müller (2019), Datenschutz in der Jugendarbeit, www.datenschutz-jugendarbeit.de/ressourcen/DSGVO_Handbuch_FJB_2019.pdf, 08.06.2021 Steppich, Günther (2015), Was man über WhatsApp wissen sollte, https://www.medien-sicher.de/2015/04/wichtige-fakten-zu-whatsapp/, 08.06.2021