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Soziales Netzwerke (Social-Media) und Messenger Apps sind Onlinedienste, die die Möglichkeit zum Informationsaustausch und Beziehungsaufbau bieten. Soziale Netzwerke wie Instagram sind elementarer Bestandteil der Lebenswelt junger Menschen. Es liegt nahe, diese Angebote auch innerhalb der Jugendarbeit, für die Kommunikation mit Jugendlichen, wie auch der eigenen Darstellung und Bewerbung von Gruppen-Aktivitäten zu nutzen.
Werden soziale Netzwerke für die Öffentlichkeitsarbeit einer Organisation eingesetzt, sollte man sich immer wieder vor Augen halten, hier besonders sensibel und sparsam mit personenbezogenen Daten, Fotos und Video-Material umzugehen. Dieser Kanal sollte nur zusätzlich zu datenschutzrechtlich unproblematischeren Kommunikationswegen, wie einer eigenen Webseite, genutzt werden. Es empfiehlt sich, auf Webseiten und insbesondere in den sozialen Netzwerken lediglich unverfängliche Inhalte mit informativem Charakter zu veröffentlichen, bei denen es kein Problem ist, wenn sie auch noch nach Jahren im Internet auffindbar sind.

Bei Veröffentlichungen in Sozialen Netzwerken gilt es zu beachten - Persönlichkeits-/Urheberrechte

Persönlichkeitsrechte sind zu wahren

Als Gruppenleiter erlangt man Einblicke in das Privatleben der Teilnehmer. Persönliche Daten werden erhoben, charakterliche Eigenschaften der Kinder und Jugendlichen werden in den Gruppenstunden miterlebt und viele Fotos werden geschossen, worauf die Teilnehmer/innen mehr oder weniger gut getroffen sind. Rechtlich gilt: Die Privatsphäre anderer ist zu respektieren! Das heißt, dass im Internet nicht einfach personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder Adressen (Datenschutz), Fotos von den Teilnehmer:innen (Recht am eigenen Bild – siehe auch Kapitel 9) oder Beleidigungen über Personen (Schutz der Ehre) veröffentlicht werden dürfen.
Fühlt jemand sein Persönlichkeitsrecht verletzt, indem ungefragt Bilder oder Daten ins Internet gestellt wurden, dann besteht ein rechtlicher Anspruch darauf, dass diese entfernt werden. Es gilt also besondere Vorsicht, da sich das erfahrungsgemäß nicht vollständig rückgängig machen lässt. Außerdem kann es passieren, dass Nutzungsrechte an Bildern an die Social-Media-Anbieter übertragen werden. In den Nutzungsbedingungen bei Facebook und Instagram z. B. fehlt eine klare Aussage, zu welchem Zweck die Nutzer Facebook Rechte einräumen. Vom Wortlaut her könnten die Anbieter Inhalte wie Fotos tatsächlich sehr weitgehend nutzen.

Nutzt also Messenger-Dienste nicht für das Versenden von Fotos an z. B. die Eltern (außer ihr habt vorher abgeklärt, wie die Anbieter mit den Daten verfahren). Geht sparsam mit der Verwendung von Bildern auf eurer Homepage oder in Sozialen Netzwerken um. Veröffentlicht keine Fotos, auf denen einzelne Personen erkennbar sind. Und ein Grundgedanke lautet, erst fragen und dann veröffentlichen. Beim Einholen der Einverständniserklärung zur Bildveröffentlichung sollte diese den Zweck der Veröffentlichung im Internet abdecken.

Checkliste zur Bildnutzung

Möchtest du Bilder in Sozialen Netzwerken veröffentlichen, dann solltest du die folgenden Punkte mit ja beantworten können:

  • Wer ist der Urheber?
  • Darf ich das Bild verwenden?
  • Muss eine Bildquelle genannt werden?
  • Ist die abgebildete Person mit der Veröffentlichung einverstanden?
  • Sind keine Innenräume oder geschützte Marken auf dem Foto zu sehen (Urheberrecht)?

Urheberrechte bei fremden Inhalten

Ein Fotograf zum Beispiel hat ein Recht darauf (Urheberrecht), dass ein von ihm erzeugtes Foto nicht ohne seine Einwilligung genutzt wird. Aus diesem Grund dürfen bereits im Internet befindliche oder sonst veröffentlichte Fotos nicht ohne eine Nutzungslizenz bzw. eine entsprechende Einwilligung auf die eigene Webseite oder in Publikationen übertragen werden. Bei Missachtung droht eine Abmahnung! Es spielt auch keine Rolle, ob man eine „gewerbliche“ oder „nichtgewerbliche“ Webseite betreibt.

Deshalb aufpassen bei: fremden Texten, Gedichten, Anfahrtsskizzen, Cartoons, Grafiken, Logos, Bildern, Liedern und Filmen. Auch die Veröffentlichung einer aus fremden Fotos selbst erstellten Collage oder ein privat zusammengemixtes Musikvideo aus verschiedenen kommerziellen Videos ist nicht erlaubt. Damit aber noch nicht genug: Das Fotografieren und Veröffentlichen von geschützten Marken, Innenräumen und privatem Eigentum ist ohne Einwilligung ebenfalls nicht gestattet. Auch hier greift das Urheberrechtsgesetz.

Wie können fremde Inhalte trotzdem verwendet werden?

Freie Inhalte (Open Content)
Im Netz finden sich viele Inhalte, die unter bestimmten Voraussetzungen auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden dürfen. Die Rede ist von sogenanntem Open Content. In der Regel stehen der Allgemeinheit diese freien Inhalte im Netz nach dem Akzeptieren einer Nutzungsbedingung (Lizenz) zur Verfügung. Das heißt, dass diese Texte, Bilder oder Musikstücke grundsätzlich ohne die Zahlung von Lizenzgebühren unter den vom Urheber geregelten Bedingungen genutzt werden dürfen, ohne dass dabei der Urheber seine Inhaberrechte verliert. Das bekannteste Beispiel einer solchen alternativen Lizenz ist Creative Commons (CC) , eine Art „Jedermannslizenz“, die festlegt, was mit Ihren Inhalten geschehen darf und was nicht.


Gemeinfreie Werke
Ist der Schöpfer eines Werkes seit mehr als 70 Jahren tot, erlischt nach dieser Schutzfrist das Urheberrecht. Das Werk wird gemeinfrei und kann ohne Zustimmung der Rechtsnachfolger (Erben) von jedermann frei verwendet werden. Aus ethischen Gründen sollte es trotzdem selbstverständlich sein, dass auf den Schöpfer hingewiesen und damit der erbrachten Leistung Anerkennung gezollt wird.


Kennzeichnen von Zitaten und Angeben von Quellen
Es gibt eine Möglichkeit, fremde Inhalte auch ohne die Zustimmung des Urhebers zu verwenden, indem z. B. ein eigener Text auf der Homepage um Zitate aus anderen Texten ergänzt und entsprechend gekennzeichnet wird. Das wird im Urheberrecht ausdrücklich erlaubt und basiert auf dem Prinzip, dass ein Urheber normalerweise immer auf den kulturellen Leistungen seiner Vorgänger aufbaut. Daher muss er diesen relativ geringen Eingriff in sein ausschließliches Nutzungsrecht hinnehmen, wenn das dem allgemeinen kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt dient. Doch das Gesetz schränkt das Recht ein, und zwar mit der Formulierung „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“ (§ 51 Urheberrechtsgesetz: Zitate). Das heißt, mit Bedacht zitieren, denn das Eigene muss stets im Vordergrund stehen! 
Weiterhin ist es Pflicht, Zitate entsprechend zu kennzeichnen, etwa durch „Anführungszeichen“ oder Kursivdruck. Zitierte Stellen sollten nicht verändert werden und haben wörtlich zu erfolgen. Werden nur Teile eines Satzes zitiert, wird der fehlende Satzteil (…) üblicherweise durch eine Kombination aus Klammern und Punkten gekennzeichnet: (...).  "Außerdem muss immer der Ort genannt werden, aus dem zitiert wurde. Für diese Quellenangaben gibt es keine einheitlichen Vorgaben, aber gewisse Regeln. Am Ende eines im Internet veröffentlichten Textes sollte eine Liste mit allen verwendeten Quellen aufgeführt sein. Wenn du wörtlich zitierst oder ein Bild einfügst, muss die Quellenangabe (zusätzlich zur Liste der Quellen) direkt beim Zitat oder beim Bild stehen. Das macht man am besten mit einer Fußnote (siehe unten)." 1 Im Internet gehört es zum guten Ton, dass man die Seite oder Datei, aus der man zitiert, nicht nur nennt, sondern auch verlinkt. "Nicht wörtlich, aber doch übernommen: In einem Artikel oder Referat wirst Du auch Informationen verwenden, die Du nicht wörtlich zitierst, sondern die Du sinngemäß aus anderen Werken übernimmst. Letztlich stammen alle Deine Informationen aus fremden Werken. Die entsprechenden Stellen im Text musst Du nicht einzeln angeben. Diese Quellen müssen aber am Ende Deiner Arbeit in der Liste aller verwendeten Quellen erscheinen." 2

Beispiele für Quellenangaben

Inhalt eines Buches als Quelle

Andreas Güthler: Landart für Kinder. Landesbund für Vogelschutz, 2001, Seite 25

Name des Autors       Titel                       Herausgeber/Verlag           Jahr     Seite des zitierten Textes


Inhalt einer Webseite als Quelle

Autor unbekannt:                   „Was ist die NAJU?“,   https://naju-bayern.de/was-ist-die-naju/,  Stand: 08.06.21

Name des Autors (falls bekannt)       Titel der Seite                  Webadresse                 Datum des letzten Zugriffs


Verwenden eines Fotos aus dem Internet

Doc Chandler:                                                                                   „B`s”

Name (hier der sichtbare Benutzername des Fotografen)           Titel der Seite, auf der das Foto steht

www.flickr.com/photos/33360106@N03/3539698757/in/set72157614628478928 

Webadresse der Seite, auf der das Foto steht

Stand: 08.06.21

Zugriffsdatum

1 V. Djordjevic, T. Kreutzer, E. R. Lautsch, P. Otto, D. Pachali, M. Spielkamp, J. H. Weitzmann: Spielregeln im Internet 2 –
Durchblicken im Rechte-Dschungel. Klicksafe, 1. Auflage, Dezember 2012, Seite 7

2 Andreas Kalt, „Quellen korrekt angeben“, https://herr-kalt.de/arbeitsmethoden/quellen-korrekt-angeben, 08.06.2021





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