Freie Inhalte (Open Content)

Im Netz finden sich viele Inhalte, die unter bestimmten Voraussetzungen auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden dürfen. Die Rede ist von sogenanntem Open Content. In der Regel stehen der Allgemeinheit diese freien Inhalte im Netz nach dem Akzeptieren einer Nutzungsbedingung (Lizenz) zur Verfügung. Das heißt, dass diese Texte, Bilder oder Musikstücke grundsätzlich ohne die Zahlung von Lizenzgebühren unter den vom Urheber geregelten Bedingungen genutzt werden dürfen, ohne dass dabei der Urheber seine Inhaberrechte verliert. Das bekannteste Beispiel einer solchen alternativen Lizenz ist Creative Commons (CC) , eine Art „Jedermannslizenz“, die festlegt, was mit Ihren Inhalten geschehen darf und was nicht. Im Internet kann man gezielt nach Creative Commons Lizenzen suchen. Das Werk wird entsprechend gekennzeichnet und man kann mit Suchmaschinen danach suchen. Weitere Infos zur Nutzung von CC Lizenzen unter: https://creativecommons.org/licenses/?lang=de

Gemeinfreie Werke

Ist der Schöpfer eines Werkes seit mehr als 70 Jahren tot, erlischt nach dieser Schutzfrist das Urheberrecht. Das Werk wird gemeinfrei und kann ohne Zustimmung der Rechtsnachfolger (Erben) von jedermann frei verwendet werden. Aus ethischen Gründen sollte es trotzdem selbstverständlich sein, dass auf den Schöpfer hingewiesen und damit der erbrachten Leistung Anerkennung gezollt wird.

Kennzeichnen von Zitaten und Angeben von Quellen

Es gibt eine Möglichkeit, fremde Inhalte auch ohne die Zustimmung des Urhebers zu verwenden, indem z. B. ein eigener Text auf der Homepage um Zitate aus anderen Texten ergänzt und entsprechend gekennzeichnet wird. Das wird im Urheberrecht ausdrücklich erlaubt und basiert auf dem Prinzip, dass ein Urheber normalerweise immer auf den kulturellen Leistungen seiner Vorgänger aufbaut. Daher muss er diesen relativ geringen Eingriff in sein ausschließliches Nutzungsrecht hinnehmen, wenn das dem allgemeinen kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt dient. Doch das Gesetz schränkt das Recht ein, und zwar mit der Formulierung „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“ (§ 51 Urheberrechtsgesetz: Zitate). Das heißt, mit Bedacht zitieren, denn das Eigene muss stets im Vordergrund stehen! 
Weiterhin ist es Pflicht, Zitate entsprechend zu kennzeichnen, etwa durch „Anführungszeichen“ oder Kursivdruck. Zitierte Stellen sollten nicht verändert werden und haben wörtlich zu erfolgen. Werden nur Teile eines Satzes zitiert, wird der fehlende Satzteil (…) üblicherweise durch eine Kombination aus Klammern und Punkten gekennzeichnet: (...).  "Außerdem muss immer der Ort genannt werden, aus dem zitiert wurde. Für diese Quellenangaben gibt es keine einheitlichen Vorgaben, aber gewisse Regeln. Am Ende eines im Internet veröffentlichten Textes sollte eine Liste mit allen verwendeten Quellen aufgeführt sein. Wenn du wörtlich zitierst oder ein Bild einfügst, muss die Quellenangabe (zusätzlich zur Liste der Quellen) direkt beim Zitat oder beim Bild stehen. Das macht man am besten mit einer Fußnote (siehe unten)." 1 Im Internet gehört es zum guten Ton, dass man die Seite oder Datei, aus der man zitiert, nicht nur nennt, sondern auch verlinkt.

Nicht wörtlich, aber doch übernommen: In einem Artikel oder Referat wirst Du auch Informationen verwenden, die Du nicht wörtlich zitierst, sondern die Du sinngemäß aus anderen Werken übernimmst. Letztlich stammen alle Deine Informationen aus fremden Werken. Die entsprechenden Stellen im Text musst Du nicht einzeln angeben. Diese Quellen müssen aber am Ende Deiner Arbeit in der Liste aller verwendeten Quellen erscheinen." 2

Quellen:

Angerstein, Miriam (2015), Bilder im Internet: Darauf müssen Sie achten, https://medienkompass.de/bilder-im-internet-rechtslage/, 08.06.2021

1 V. Djordjevic, T. Kreutzer, E. R. Lautsch, P. Otto, D. Pachali, M. Spielkamp, J. H. Weitzmann: Spielregeln im Internet 2 – Durchblicken im Rechte-Dschungel. Klicksafe, 1. Auflage, Dezember 2012, Seite 7

2 Andreas Kalt, „Quellen korrekt angeben“, https://herr-kalt.de/arbeitsmethoden/quellen-korrekt-angeben, 08.06.2021

M. Schubert, M. Ebell, S. Müller (2019), Datenschutz in der Jugendarbeit, www.datenschutz-jugendarbeit.de/ressourcen/DSGVO_Handbuch_FJB_2019.pdf, 08.06.2021

Steppich, Günther (2015), Was man über WhatsApp wissen sollte, https://www.medien-sicher.de/2015/04/wichtige-fakten-zu-whatsapp/, 08.06.2021


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