Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und kann überall, in Familien, Schulen, Verbänden etc. vorkommen. In den letzten Jahren sind viele Kindernamen durch die Presse gegangen, weil sie Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt wurden. Der Gesetzgeber hat auf diese Vorgänge u. a. mit umfassenden gesetzlichen Änderungen am Bundeskindesschutzgesetz reagiert, das seit 2012 neu in Kraft ist. Anliegen des Gesetzes ist es, Kinder zu schützen. Ursprünglich liegt dieser Schutzauftrag beim Staat, wird aber mittels Gesetz auf mehrere Schultern verteilt, u. a. auch auf Jugendverbände wie die NAJU. Es geht noch mehr darum, eine Gefährdung des Kindeswohls (auch von außen – also Personen, die nicht den Familien angehören) zu erkennen.

Kindeswohlgefährdung ist ein weitgefasster Begriff. Darunter versteht man unter anderem:

  • körperliche Vernachlässigung
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
  • seelische Misshandlung
  • häusliche Gewalt
  • und sexuelle Gewalt/sexueller Missbrauch

Gerade auf mehrtägigen Ferienfreizeiten zeigt sich häufig das gesamte Ausmaß von Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen, die vorher (z. B. bei Gruppenstundentreffen) nicht auffielen. Dort besteht meist mehr Freiraum, in dem ein besonderes Verhalten auffällt, oder es gibt erstmalig ein gemeinsames Umziehen oder Duschen, sodass Misshandlungen sichtbar werden können. Also, bei Verdachtsmomenten nicht wegsehen, sondern im Interesse des Kindes bei anderen Gruppenleitern, hauptamtlichen NAJU-Mitarbeitern, verbandsinterne Vertrauensperson oder Fachpersonal in Beratungsstellen Hilfe und Rat einholen.

Aus Gründen der Prävention wird sich auf den folgenden Seiten mit der Kindeswohlgefährdung, sexualisierter Gewalt/sexueller Missbrauch tiefergehender befasst.


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