Die Bezirksjugendleitung wird von der Bezirksjugendversammlung für zwei Jahre gewählt. Findet diese nicht statt, kann der Bezi auch von der Landesjugendleitung eingesetzt werden.
Die Bezirksjugendleitung sollte im ständigen Austausch mit den Kinder- und Jugendgruppen stehen und so die Arbeit der Jugend im Regierungsbezirk koordinieren. Auf Initiative des Bezi können z. B. regionale Gruppenleitertreffen oder ein Zeltlager im Bezirk für Jugendliche aus den NAJU-Gruppen durchgeführt werden. Auf der Bezirksjugendversammlung berichtet der Bezi über seine Tätigkeit, informiert die Gruppenleiter über das Vereinsgeschehen und legt Rechenschaft über die verwendeten Mittel ab.