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  • Die ablehnende Haltung zu sexualisierter Gewalt wird in der NAJU-Jugendordnung verankert.
  • Eine verbandsinterne Vertrauensperson wird als Ansprechpartner für Verdachts- und Missbrauchsfälle ausgebildet (Kontakt: vertrauensperson@lbv.de).
  • Ein Kriseninterventionsteam wird gebildet, das bei Fällen sexueller Gewalt innerhalb des Verbandes die Arbeit aufnimmt und entsprechend interveniert.
  • Die NAJU arbeitet eng mit der Fachberatungsstelle „Wirbelwind“ zusammen. Alle Rat und Hilfe suchenden Kinder, Eltern und Betreuer finden dort ein offenes Ohr und eine kompetente persönliche Beratung (Kontakt: 0841/17353).
  • Das Thema Prävention sexueller Gewalt wurde in die Ausbildung der Gruppenleiter und Freizeitenbetreuer integriert.
  • Die direkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird nur den Personen erlaubt, die die Ehrenerklärung (siehe unten) der NAJU zum Thema Sexuelle Gewalt unterzeichnet haben.
  • Alle hauptamtlichen Mitarbeiter, die im Bereich der Jugendarbeit für die NAJU und den LBV tätig sind, müssen einem Mitarbeiter der Personalabteilung ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen.
  • Das neue Bundeskinderschutzgesetz verlangt, dass auch ehrenamtliche Aktive der Jugendarbeit unter bestimmten Rahmenbedingungen ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen (siehe unten).

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