Um mögliche Täter bereits im Vorfeld abzuschrecken bzw. ihre Absichten zu erschweren und zu verhindern, ist es notwendig, dass der gesamte Verband nicht die Augen vor der unangenehmen Problematik „Sexualisierter Gewalt“ verschließt. Die NAJU/Der LBV und deren ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst und deshalb wurden/werden folgende präventive Maßnahmen in die Verbandsstruktur aufgenommen:
- Die ablehnende Haltung zu sexualisierter Gewalt wird in der NAJU-Jugendordnung verankert.
- Eine verbandsinterne Vertrauensperson wird als Ansprechpartner für Verdachts- und Missbrauchsfälle ausgebildet (Kontakt: vertrauensperson@lbv.de).
- Ein Kriseninterventionsteam wird gebildet, das bei Fällen sexueller Gewalt innerhalb des Verbandes die Arbeit aufnimmt und entsprechend interveniert.
- Die NAJU arbeitet eng mit der Fachberatungsstelle „Wirbelwind“ zusammen. Alle Rat und Hilfe suchenden Kinder, Eltern und Betreuer finden dort ein offenes Ohr und eine kompetente persönliche Beratung (Kontakt: 0841/17353).
- Das Thema Prävention sexueller Gewalt wurde in die Ausbildung der Gruppenleiter und Freizeitenbetreuer integriert.
- Die direkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird nur den Personen erlaubt, die die Ehrenerklärung der NAJU zum Thema Sexuelle Gewalt unterzeichnet haben.
- Alle hauptamtlichen Mitarbeiter, die im Bereich der Jugendarbeit für die NAJU und den LBV tätig sind, müssen einem Mitarbeiter der Personalabteilung ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen.
- Das neue Bundeskinderschutzgesetz verlangt, dass auch ehrenamtliche Aktive der Jugendarbeit unter bestimmten Rahmenbedingungen ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen (siehe unten).