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Hat man die Aufsichtspflicht von den Eltern übernommen, so muss man die Minderjährigen vor Schäden jeglicher Art bewahren und sie daran hindern, anderen Schäden zuzufügen. Es gilt, vorhersehbare Gefahren vorausschauend zu erkennen und situationsgerecht darauf zu reagieren. Ein Schaden kann körperlicher, gesundheitlicher, sittlicher, geistiger oder seelischer Art sein. Hinzu kommen noch die Sach- und Vermögensschäden.
Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht richten sich dabei danach, was die einzelne Situation, die persönlichen Eigenheiten des Kindes und die Zumutbarkeit für den entsprechenden Gruppenleiter erfordern. Es gibt also keine allgemeinen gesetzlichen Regeln, was “man” in einer bestimmten Situation zu tun hat. Die Frage muss immer lauten, ob dieser Leiter dieses Kind in dieser Situation genügend beaufsichtigt hat oder nicht. Die drei Faktoren Kind, Betreuer und Situation sind also in jedem Einzelfall neu zu gewichten und zu bewerten, um der Aufsichtspflicht gerecht zu werden.
Dabei muss beachtet werden, dass der Betreuer stets in einem Spannungsfeld steht: Einerseits soll er die Kinder und Jugendlichen zur Selbstständigkeit führen und ihnen Möglichkeiten bieten, mit Gefahren umgehen zu lernen – dies kann auch durchaus mal zu negativen Erfahrungen der Minderjährigen führen. Andererseits muss er immer den Sicherheitsaspekt beachten.

Aufsichtspflicht im Team

Wird die Aufsichtspflicht von einem Betreuerteam übernommen, sollten alle an einem Strang ziehen. Es ist in jedem Fall sicherzustellen, dass alle Gruppenleiter sich über die Regeln einig sind und diese in gleicher Weise überwachen und bei Übertretungen die gleichen Konsequenzen folgen lassen. Innerhalb des Teams muss immer klar abgesprochen werden, welcher Betreuer welche Aktivität beaufsichtigt. Bei Aufsichtspflichtverletzungen sind immer diejenigen Leiter verantwortlich, die daran beteiligt waren. Jeder Betreuer ist nur für seinen eigenständigen Bereich verantwortlich. Die Aufteilung der Verantwortungsbereiche im Team ist wichtig, weil sonst im Zweifelsfall alle Gruppenleiter die Folgen des falschen Verhaltens eines Betreuers tragen müssen. Jeder Betreuer ist ungeachtet seines Alters, seiner Erfahrung und seiner Stellung im Team voll für die Erfüllung der Aufsichtspflicht verantwortlich. Damit die Aufsichtspflicht im Team funktioniert, sollten sich die Gruppenleiter regelmäßig treffen und absprechen.

Tip

Trefft euch mit dem Betreuerteam auch mal ohne Kinder und gönnt euch was. Ein entspanntes Zusammensitzen bei einem leckeren Eisbecher stärkt den Zusammenhalt und motiviert.


Einzelfälle zur Aufsichtspflicht

Als Betreuer kann man das Risiko, die Aufsichtspflicht zu verletzen, grundsätzlich erst einmal dadurch vermeiden, dass man sich an gesetzliche Bestimmungen und Regeln hält. Man sollte also z. B. die Straßenverkehrsordnung, die Baderegeln oder Verordnungen über Zelten, Rauchen und Feuer im Wald kennen. Es gibt aber typische Gruppensituationen, bei denen das richtige Verhalten nicht so klar auf der Hand liegt. Wie man hier vorgehen sollte, zeigen die folgenden Fallbeispiele.

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