Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Zusätzlich gilt es, Urheberrechte im Blick zu behalten.  Diese werden immer dann relevant, wenn ein Werk veröffentlicht wird (Mitgliederzeitung, Internet. ...). Urheberrechte gelten auch beim Nutzen fremder Werke, unabhängig davon, ob es mit Gewinnabsicht oder ohne gemacht wird (siehe dazu auch: Freie Inhalte nutzen - Open Content). Explizite Regelungen finden sich in § 22-24 des „Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ (KUG). 

...

Um keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen, muss grundsätzlich die fotografierte Person einwilligen, bevor das Bild aufgenommen bzw. veröffentlicht wird. Dies sollte schriftlich, kann aber auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln (z. B. die Annahme eines Honorars) erfolgen. Bei Minderjährigen erfolgt die Einverständniserklärung durch die gesetzlichen Vertreter. Ab dem 14. Lebensjahr hat ein Jugendlicher das Recht, der Erlaubnis seiner Eltern zu widersprechen, dann müssen letztlich beide einwilligen. Zum Datenschutz können Personen ab 16 Jahren selbst zustimmen. Bei Widerrufen einer bereits erteilten Erlaubnis muss die Veröffentlichung rückgängig gemacht werden.

Tip

Mit Open Content (Freie Inhalte (free content) , auch Open Content genannt, bezeichnet man bezeichnet man Inhalte, deren kostenlose Nutzung und Weiterverbreitung urheberrechtlich erlaubt ist.

...