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Auch das Programm und der Veranstaltungsort sind wichtige Beurteilungs-kriterien. Bestehen besondere Gefahren z.B. Gruppe geht Schwimmen, muss die Aufsicht intensiver sein als bei Bastelarbeiten. Das eigenständige Hantieren mit gefährlichen Gegenständen, z.B. Messern, Werkzeugen und Streichhölzern, sollte Kindern unter 10 Jahren ohne direkte Aufsicht untersagt werden. Wenn örtliche Gefahrenquellen vorhanden sind, z.B. eine viel befahrene Straße, ein reißender Fluss beim Zeltlager oder ein alter Steinbruch auf der Strecke einer Naturrallye, sollte man stets besondere Vorsicht walten lassen.

Das Betreuerteam

Auch die Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen der Gruppenleiter spielen bei der Aufsichtspflicht eine Rolle: Ein unerfahrener Betreuer sollte besser “auf Nummer sicher” gehen und lieber einmal zu viel als zu wenig nachschauen. Ein Erfahrener, der die Kinder und die Situation schneller einschätzen kann, darf die Zügel schon mal lockerer lassen.

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Wie kann die Ausübung der Aufsichtspflicht nun konkret aussehen?

Die fünf Stufen der Aufsichtspflicht

Für die konkrete Ausübung der Aufsichtspflicht gibt es ein allgemeines Handlungsschema, an dem man sich gut orientieren kann. Hierbei werden fünf Stufen der Aufsichtspflicht unterschieden, die alle ineinander greifen.

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Eine Gruppenleitung, die sich an diesem Schema orientiert und so im Einzelfall anwendet, kann sich eigentlich nichts zu Schulden kommen lassen. Die Aufsichtspflicht übernehmen heißt nicht, unter allen Umständen jeden Schaden vermeiden zu müssen, sondern, nach bestem Wissen und Gewissen alles zu tun, um einen möglichen Schaden abzuwenden. Es gibt nie nur eine einzige “richtige Entscheidung”, der Gruppenleiter hat immer einen gewissen Ermessens-Spielraum, in dem er handeln darf und muss.

Aufsichtspflicht im Team

Wird die Aufsichtspflicht von einem Betreuer-Team übernommen, sollten alle an einem Strang ziehen. Es ist in jedem Fall sicherzustellen, dass alle Gruppenleiter sich über die Regeln einig sind und diese in gleicherweise überwachen und bei Übertretungen die gleichen Konsequenzen folgen lassen. Innerhalb des Team muss immer klar abgesprochen werden, welcher Betreuer welche Aktivität beaufsichtigt. Bei Aufsichtspflicht-Verletzungen sind immer diejenigen Leiter verantwortlich, die daran beteiligt waren. Jeder Betreuer ist nur für eigenständige verantwortlich. Die Aufteilung der Verantwortungs-Bereiche im Team ist wichtig, weil sonst im Zweifelsfall alle Gruppenleiter die Folgen des falschen Verhaltens eines Betreuers tragen müssen. Jeder Betreuer ist ungeachtet seines Alters, seiner Erfahrung und seiner Stellung im Team voll für die Erfüllung der Aufsichtspflicht verantwortlich. Damit die Aufsichtspflicht im Team funktioniert, sollten sich die Gruppenleiter regelmäßig treffen und absprechen.

Tip

Trefft euch mit dem Betreuer-Team auch mal ohne Kinder und gönnt euch was. Ein entspanntes zusammensitzen bei einem leckeren Eisbecher stärkt den Zusammenhalt und motiviert.

Einzelfälle zur Aufsichtspflicht

Als Betreuer kann man das Risiko, die Aufsichtspflicht zu verletzen, grundsätzlich erst einmal dadurch vermeiden, dass man sich an gesetzliche Bestimmungen und Regeln hält. Man sollte also z.B. die Straßenverkehrsordnung, die Baderegeln oder Verordnungen über Zelten, Rauchen und Feuer im Wald kennen. Es gibt aber typische Gruppensituationen, bei denen das richtige Verhalten nicht so klar auf der Hand liegt. Wie man hier vorgehen sollte, zeigen die folgenden drei Fallbeispiele.

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+ Wenn der Gruppenleiter vermutet, dass Kinder und Jugendliche unerlaubt Zigaretten, Alkohol, verbotene bzw. gefährliche Gegenstände oder in der Gruppe gestohlene Sachen in ihren Taschen oder im Zimmer verstecken, darf er auch Gepäck- und Raumkontrollen durchführen. Er muss sich aber immer klar sein, dass solche Durchsuchungen das Vertrauen zwischen Betreuer und Gruppenmitglied auf eine harte Probe stellen. Besser ist es daher, den Kinder und Jugendlichen zuerst die folgenlose und eventuell anonyme Abgabe solcher Dinge beim Gruppenleiter zu ermöglichen. Bei Gefahr im Verzug muss man allerdings sofort handeln.

Gerichtsurteile zur Aufsichtspflicht

Es liegt stets in der Hand der Gerichte, zu entscheiden, ob im konkreten Einzelfall eine Aufsichtspflicht-Verletzung vorliegt oder nicht. Deshalb sind Gerichtsurteile für den Alltag des Gruppenleiters von großer Bedeutung. Hier fünf typische Urteile:

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