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Info

Konkret heißt das beispielsweise für eine Veranstaltung, die am 20. Dezember eines Jahres zu Ende gegangen ist, dass der Erstattungsantrag spätestens vier Wochen später in der LGS vorliegen muss, um einen Anspruch auf maximal mögliche Erstattung zu haben. Dabei ist es innerhalb der Vier-Wochen-Frist unerheblich, ob das neue Kalenderjahr bei Vorliegen des Antrags bereits begonnen hat. Liegt der Antragerst nach Ablauf dieser vier Wochen nach Ende einer Veranstaltung im Dezember vor, ist keine Erstattung mehr möglich.


§ 3 – Vorlagedes Erstattungsantrags

Allen Erstattungsanträge müssen zwingend die Originalbelege, -quittungen, -tickets o. ä.beigefügt werden. Kopien werden nicht anerkannt.

Ausnahmslos alle Erstattungsanträge inkl. der Kostennachweise müssen in Papierform der LGS vorgelegt werden. Daher ist eine Übersendung der Anträge per Post bei fehlender persönlicher Abgabemöglichkeit zwingend nötig; eine elektronische Übermittlung kann aus finanztechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden.


Info

Bei Online-Tickets der Bahn gilt das Ticket als Originalfahrkarte, wenn sich auf dem Ausdruck der Zangenabdruck befindet.Bei Handy-Tickets, Fernbus- oder BlaBlaCar-Tickets beispielsweise gibt es keine eindeutige Nachweismöglichkeiten, dass es sich bei vorliegendem Ausdruck um ein Originalbeleg handelt.Dementsprechend werden in diesen Fällen entsprechende Ausdrucke bis auf Weiteres als Originale betrachtet.

§ 4 – Fahrten mit dem Zug

Abs. 1. Grundsätzlich hält die NAJU den Zug für das umweltfreundlichste Transportmittel, daher ist es erwünscht, dass der Zug zur An- und Abreise verwendet wird. Außerdem wird um die Bildung von Fahrgemeinschaften gebeten.

Abs. 2.

(1) Bis zum Preis des Bayerntickets werden die Fahrtkosten komplett erstattet.

(2) Wenn das Zugticket den Preis des Bayerntickets übersteigt und eine plausible Begründung für die Mehrkosten gegeben werden kann, können die Fahrtkosten gemäß § 4,Abs. 2, (3) erstattet werden. Ansonsten besteht nur Anspruch auf Erstattung bis zur Höhe der Kosten eines Bayerntickets. Eine plausible Begründung ist ist immer eine Fahrtdauer von über vier Stunden ohne Kauf eines teureren Tickets.Das heißt, wenn z. B. das teurere Ticket ein ICE-Ticket ist, und ansonsten nur mit deutlich langsameren Nahverkehrszügen gefahren werden könnte.

(3) Ist § 4, Abs. 2, (2) erfüllt, können Fahrtkosten auch bis zu einem Betrag von 50 % des Flexpreises erstattet werden, also in voller Höhe bei Nutzung einer BahnCard 50.Insbesondere gilt dies auch für die Nutzung von Sparpreisen. Hierbei ist auf dem Abrechnungsformular der eigentliche Flexpreis anzugeben, dessen halber Betrag erstattet wird, falls er die Kosten der Sparpreisfahrkarte nicht übersteigt.

Tip

Bei geschicktem Buchen von genügend billigen Sparpreisen können diese somit u. U. vollständig erstattetwerden, obwohl es sich um eine eigentlich höherwertige Fernverkehrsfahrkarte handelt.