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Beantragt wird die Karte im Internet auf der Seite www.juleica.de. Dort lässt man sich einmalig registrieren und füllt einen Onlineantrag aus. Der Antrag wird dann automatisch an den zuständigen NAJU-Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle weitergeleitet, der die geforderten Qualifikationen überprüft und bestätigt. Sollten Qualifikationsnachweise fehlen oder unklar sein, wird der/die Jugendleiter/in benachrichtigt und muss fehlende Daten ergänzen. Sind alle Qualifikationen vorhanden, wird der Antrag genehmigt und an den zuständigen Kreis-/Stadtjugendring weitergeleitet. Dieser wiederum erteilt die Druckfreigabe und die Juleica wird dann per Post zugesendet.

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  • Das Deutsche Jugendherbergswerk stellt u. a. die DJH-Mitgliedskarte kostenlos bereit.
  • Freier Eintritt als Gruppenleiter*in beim Besuch der bayerischen Schlösser, Seen und Gärten.
  • Kostenloser Erhalt der persönlichen KundenServiceKarte der Landesmediendienste in Bayern.
  • Es gibt Kreis- und Stadtjugendringe, die Inhabern einer Juleica als Anerkennung für ihr ehrenamtliches Engagement eine jährliche Aufwandsentschädigung zahlen.
  • Jugendleiter können nach einer kurzen Begründung als Mittler für politische Bildung anerkannt werden und dann entsprechende Sonderpublikationen bei der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit kostenlos beziehen.
  • Weitere Vergünstigungen sind regional unterschiedlich. Bitte vor Ort bei den Kreis-/Stadtjugendringen oder auf der Homepage www.juleica.de erkundigen. Möglichkeiten sind Fahrpreisermäßigungen, Vergünstigungen beim Besuch von Kulturveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, kostenloser Bibliotheksausweis und Gebührenfreiheit beim Entleihen von Medien/Geräten. 

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