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Aus Gründen der Prävention wird sich auf den folgenden Seiten mit der Kindeswohlgefährdung, sexualisierter Gewalt/sexueller Missbrauch tiefergehender befasst.

Das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) für ehrenamtliche Aktive der NAJU und des LBV

Ein eFZ ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird vom Bürgerbüro/Einwohneramt ausgestellt. Es beinhaltet u. a. auch Delikte im niedrigen Strafbereich, z. B. Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Verurteilung wegen exhibitionistischer Handlungen …

Wer braucht bei der NAJU ein eFZ?

Alle Kinder- und Jugendgruppenleiter/innen, die regelmäßig eine Gruppe leiten, oder jeder Betreuer, der an Freizeiten, Zeltlagern und Seminaren teilnimmt und dessen Betreuertätigkeit sich auch über die Nachtstunden erstreckt.

Wie und wo beantrage ich das eFZ?

Die Kosten fürs Ausstellen des erweiterten Führungszeugnisses belaufen sich in der Regel auf 13,- €. Diese Gebühren fallen nicht an, wenn eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit die Ausstellung erforderlich macht.

Deshalb bitte folgendermaßen vorgehen: Zeichnet sich ab, dass jemand regelmäßig eine Gruppenstunde leitet/mitbetreut, dann sende bitte von der Person folgende Daten: Vor- und Zuname, Postanschrift und Geburtsdatum an: 

iris.kirschke@naju-bayern.de oder Naturschutzjugend im LBV, Frau Kirschke, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein.

Bei Betreuern von NAJU-Veranstaltungen mit Übernachtung gehst du bitte genauso vor. Bitte daran denken, dass dies rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (ca. 4 Wochen) geschieht. Frau Kirschke sendet dann per Post eine Aufforderung zur Erbringung eines eFZ an die betreffende Person. Die Aufforderung dann zusammen mit dem Pass/Ausweis am Bürgeramt vorlegen. Dieses stellt dann kostenlos ein eFZ aus. Das eFZ dann per Post mit der Aufschrift „vertraulich“ an die NAJU-Geschäftsführerin Alexandra Prinz, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein schicken. Es wird nur von Frau Prinz eingesehen und umgehend zurückgesendet.

Die Ehrenerklärung fordert dazu auf, achtsam und verantwortungsbewusst mit individuellen Grenzen umzugehen und sich der eigenen Vorbildfunktion bewusst zu sein. Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich alle Verantwortlichen, das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen und die eigene Machtposition nicht zum Schaden von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern auszunutzen. Pdf-Download: Ehrenerklärung

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Kind/Jugendlicher erzählt von sexuellen Übergriffen - was tun?

Die folgenden Hinweise können als Handlungsmöglichkeiten in dieser Gesprächssituation dienen.

  • Ruhe bewahren! Nicht voreilig und unbedacht handeln.
  • Glaube der/dem Betroffenen und nimm ihre/seine Äußerungen ernst.
  • Versprich nichts, was du anschließend nicht halten kannst (z. B. solltest du nicht versprechen, dass du niemandem von dem Gespräch erzählst).
  • Versichere der/dem Betroffenen, dass sie/er an dem Geschehen keine Schuld hat und dass es richtig war, sich mitzuteilen.
  • Biete an, dass er/sie jederzeit wieder zum Gespräch kommen kann. Akzeptiere, wenn dies abgelehnt wird.
  • Versuche nicht, das Erzählte herunterzuspielen oder aufzubauschen. Höre einfach zu und versuche zu verstehen, ohne zu werten.

Krisenintervention

Folgendes ist nach dem Gespräch hilfreich:

  • Behandle das Gespräch vertraulich. Erzähle nur denjenigen davon, bei denen es wichtig ist.
  • Fälle keine Entscheidungen über den Kopf der/des Betroffenen hinweg. Stimme das weitere Vorgehen mit der/dem Betroffenen ab.
  • Protokolliere Aussagen und Situationen des Gesprächs. Vermeide dabei eigene Interpretationen.
  • Berichte der erwachsenen Vertrauensperson innerhalb deines Verbandes (vertrauensperson@lbv.de) oder einer Beratungsstelle zum Thema „sexuelle Gewalt“ (Beratungsstellen-Liste mit Sprechzeiten  - siehe folgende Seite).
  • Stelle sicher, dass sich die/der Betroffene nicht ausgrenzt oder bestraft fühlt.
  • Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten.

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Verhalten bei vermuteter Täterschaft

Wenn du die Vermutung hast, dass ein Mitglied eures Teams eine Grenzverletzung begeht oder sexuelle Gewalt gegenüber den zu betreuenden Kindern oder Jugendlichen ausübt, beachte bitte folgende Schritte:

  • Ruhe bewahren!
  • Analyse: Woher kommt die Vermutung?
  • Beobachtungen dokumentieren
  • Auf keinen Fall versuchen, den Verdächtigen zur Rede zu stellen.
  • Bespreche das weitere Vorgehen mit deinem Verbands- bzw. Jugendbildungsreferenten oder der Fachberatungsstelle „Wirbelwind Ingolstadt e. V.“, mit der die NAJU beim Thema „Sexualisierte Gewalt“ zusammenarbeitet.

Einige Passagen zum Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ wurden mit freundlicher Genehmigung aus der Broschüre „Kinder schützen“ des BDKJ und der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e. V. sowie der gleichnamigen Broschüre der BDKJ im Bistum Speyer übernommen.

Note

Erzählt ein/e Minderjährige/r von sexuellen Übergriffen, ist es zunächst wichtig zuzuhören. Du musst keine Lösung oder einen Ausweg wissen. Es ist auch nicht deine Aufgabe, die Betroffenen zu therapieren oder Ermittlungen anzustellen. In einem Verdachtsmoment auf sexuellen Missbrauch gilt es Ruhe zu bewahren und fachkundigen Rat zu Hilfe zu nehmen. Auf der folgenden Seite findest du Kontakte zu Spezialberatungsstellen, die schnelle und kompetente Beratung anbieten.


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