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Note |
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Generell gilt, dass je besser die Eltern informiert sind, desto geringer das Haftungsrisiko des Gruppenleiters. Kennen die Eltern die Aktivitäten der Gruppe und stimmen ihnen zu, so tragen sie das “allgemeine Lebensrisiko” ihres Kindes und somit alle nicht durch Aufsichtspflicht-Verletzung Aufsichtspflichtverletzung verschuldeten Unfälle. Kennen sie diese nicht, haftet immer die Gruppenleitung. Mögliche Risiken von Unternehmungen der Gruppe sollten also niemals verharmlost werden! |
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