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Die Juleica ist kein orientalischer Frauenname, sondern ein Ausweis für ehrenamtlich Engagierte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Mit der Juleica sind Qualifi kationQualifikation, Legitimation und Unterstützung verbunden. Sie soll den Zugang zu Vergünstigungen schaffen und das ehrenamtliche Engagement unterstützen. Die Card soll zur Legitimation des Jugendgruppenleiters gegenüber den Erziehungsberechtigten und staatlichen Stellen dienen.

Wer kann die Juleica bei der NAJU beantragen?

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Juleica bei der NAJU in Bayern beantragen zu können:

  • Ehrenamtlich aktiv bei der NAJU als Gruppen-/AK-Leiter, Seminarbetreuer, Vorstand oder ähnlichem

  • Teilnahme am NAJU-Gruppenleiter-Seminar und am Aufbauseminar mit mind. 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) mit Inhalten wie: Rollenverständnis, GruppenleiterGruppenleitung, Gruppenprozesse, Methoden/Strukturen der Jugendarbeit, Rechtsfragen, Prävention sexueller Gewalt, Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen …

  • Es können aber auch andere Ausbildungen mit vergleichbaren Inhalten anerkannt werden, wie z. B. die Juleica-Schulungen anderer Jugendverbände oder Kreisjugendringe, eine abgeschlossene Erzieherausbildung, das Vordiplom in den Studiengängen Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie oder Lehramt sowie Ausbildungen zum Übungsleiter, Naturpädagogen etc. Bitte im Vorfeld dazu den zuständigen NAJU-Mitarbeiter im Jugendbüro kontaktieren und über die Anerkennung bereits absolvierter pädagogischer Ausbildungen beraten lassen.

  • Der Antragsteller muss älter als 16 Jahre sein.
  • Hat eine 1. Hilfe-Grundausbildung (9 UE á 45 Min) absolviert, die nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
  • eine Eine berufliche Ausbildung (z. B. Zwischenprüfung bei Erziehern oder Diplom in Sozialpädagogik), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann angerechnet werden.

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Die Juleica wird für max. 3 Jahre ausgestellt und kann dann verlängert werden. Dafür ist ein Nachweis erforderlich, dass in den letzten 3 Jahren an mindestens 8 Fortbildungsstunden teilgenommen wurde. Das kann können neben Schulungen im Bereich der Umweltbildung und Pädagogik auch verbandsinterne Reflexionstreffen über die Jugendarbeit sein ... eben alles, was einen eine/n Betreuer/in befähigt, „noch bessere“ Jugendarbeit zu leisten.

Wie erhält man die Juleica?

Bild JULEICA

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Beantragt wird die Karte im Internet auf der Seite www.juleica.de. Dort lässt man sich einmalig registrieren und füllt einen Onlineantrag aus. Der Antrag wird dann automatisch an den zuständigen NAJU-Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle weitergeleitet, der die geforderten Qualifikationen überprüft und bestätigt. Sollten Qualifikationsnachweise fehlen oder unklar sindsein, wird der/die Jugendleiter/in benachrichtigt und muss fehlende Daten ergänzen. Sind alle Qualifikationen vorhanden, wird der Antrag genehmigt und an den zuständigen Kreis-/Stadtjugendring weitergeleitet. Dieser wiederum erteilt die Druckfreigabe und die Juleica wird dann per Post zugesendet.

Was bringt mir die Juleica?

Inhaber einer JULEICA einer Juleica können mit vielen Vergünstigungen rechnen:

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  • Das Deutsche Jugendherbergswerk Deutschen Jugendherbergswerkes stellt u. a. die DJH-Mitgliedskarte kostenlos bereit.
  • freien Freier Eintritt als Gruppenleitern Gruppenleiter*in beim Besuch der bayerischen Schlösser, Seen und Gärten.
  • kostenloser Kostenloser Erhalt der persönlichen KundenServiceKarte der Landesmediendienste in Bayern.
  •  es Es gibt Kreis- / und Stadtjugendringe, die Inhabern einer Juleica als Anerkennung für ihr ehrenamtliches Engagement eine jährliche Aufwandsentschädigung zahlen.
  • Jugendleiter können , nach einer kurzen Begründung , als Mittler für politische Bildung anerkannt werden und dann entsprechende Sonderpublikationen bei der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeiten Bildungsarbeit kostenlos beziehen.
  • weitere Weitere Vergünstigungen sind regional unterschiedlich. Bitte vor Ort bei den Kreis-/Stadtjugendringen oder im Internet auf der Homepage www.juleica.de erkundigen. Möglichkeiten sind       Fahrpreisermäßigungen, Vergünstigungen beim Besuch von Kulturveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, kostenloser Bibliotheksausweis und Gebührenfreiheit beim Entleihen von Medien/Geräten.

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