Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Personen, die für Aufgaben der Naturschutzjugend durch Wahl bestimmt werden, sollen Mit-glied Mitglied im LBV sein.

Die Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend endet mit Erreichen der Altersgrenze, durch Austritt, durch Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit oder durch Ausschluss. Über den Ausschluss eines Mitgliedes wegen schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung entscheidet nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes die Landesjugendleitung.

...

  • die Beschlüsse der Jugendvertreterversammlung auszuführen
  • die Tätigkeit der Naturschutzjugend in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro und den Gremien des LBV zu koordinieren
  • die Unterstützung der einzelnen Jugend- und Kindergruppen bei ihrer Arbeit zu gewähr-leisten
  • für ein ausgewogenes Veranstaltungsprogramm (Weiterbildungsmaßnahmen für Grup-penleiterGruppenleiter*innen, Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien) zu sorgen
  • überregionale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen
  • landesweite Aktionen zu Naturschutzthemen anzustoßen
  • im Einvernehmen mit den JugendleiterInnen Arbeitsgruppen einzusetzen (Schwerpunkt-arbeit)
  • Kontakte zu anderen Naturschutzjugendverbänden auf nationaler und internationaler Ebene herzustellen
  • die finanzielle Stabilität der Naturschutzjugend zu sichern
  • eine ordentliche Personalführung zu gewährleisten

...