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  • Entgegennahme des Berichtes der Landesjugendleitung einschließlich des Kassen-berichtesKassenberichtes
  • Entlastung und Wahl der Landesjugendleitung
  • Festlegen der inhaltlichen Arbeit der Naturschutzjugend
  • Beschlussfassung über den Haushalt
  • Änderung der Jugendordnung
  • Wahl der Delegierten für die Bundesdelegiertenversammlung der Naturschutzjugend

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  • die Beschlüsse der Jugendvertreterversammlung auszuführen
  • die Tätigkeit der Naturschutzjugend in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro und den Gremien des LBV zu koordinieren
  • die Unterstützung der einzelnen Jugend- und Kindergruppen bei ihrer Arbeit zu gewähr-leisten
  • für ein ausgewogenes Veranstaltungsprogramm (Weiterbildungsmaßnahmen für Gruppenleiter*innen, Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien) zu sorgen
  • überregionale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen
  • landesweite Aktionen zu Naturschutzthemen anzustoßen
  • im Einvernehmen mit den JugendleiterInnen Arbeitsgruppen einzusetzen (Schwerpunkt-arbeitSchwerpunktarbeit)
  • Kontakte zu anderen Naturschutzjugendverbänden auf nationaler und internationaler Ebene herzustellen
  • die finanzielle Stabilität der Naturschutzjugend zu sichern
  • eine ordentliche Personalführung zu gewährleisten

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