Der Bayerische Jugendring (BJR)
Seit 1947 folgt der Bayerische Jugendring seinem Leitgedanken, sich durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller junger Menschen in Bayern einzusetzen. Hier findet Solidarität über die verbandsspezifischen und weltanschaulichen Prägungen hinaus statt. Der BJR fördert die Jugendarbeit in Bayern aus öffentlichen Mitteln. Zum Beispiel erhält die NAJU als Jugendverband Finanzmittel für Personal-, Material- und Fahrtkosten. Mit den Geldern können Computer für das NAJU-Jugendbüro in der Landesgeschäftsstelle, ein internationaler Jugendaustausch, Aus- und Fortbildungen der ehrenamtlichen Aktiven, Mitgliederzeitungen etc. finanziert werden. Weiterhin berät der BJR mit seinem Fachpersonal u. a. die Jugendverbände und legt zum Thema Jugendarbeit eigene Fachprogramme auf. Durch Bündelung und Artikulierung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wirkt der BJR als jugendpolitische Interessenvertretung unmittelbar und direkt am politischen Willensbildungsprozess von der örtlichen Ebene bis zur Bundesebene hin mit. Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch den BJR leitet sich neben der Mitgliederzahl zu einem erheblichen Teil von der bayernweiten Bedeutung/Aktivität des Jugendverbandes ab. Diese wird anhand der regionalen Vertretungsrechte in den Kreis- und Stadtjugendringen ermittelt. Es ist wichtig, dass jede aktive NAJU-Gruppe in ihrer Region Mitglied im Kreis- und Stadtjugendring wird.
Bedeutung und Aufgaben der Kreis- und Stadtjugendringe sowie Bezirksjugendringe
Der Kreis-/Stadtjugendring (KJR/SJR) ist der Zusammenschluss der Jugendverbände und Initiativgruppen der jeweiligen Stadt bzw. des Landkreises und vertritt die Interessen aller Kinder und Jugendlichen in seinem Wirkungskreis. Ziele eines KJR/SJR
- Anwalt sein für Kinder und Jugendliche primär aus der Region
Gezielte Unterstützung der Gruppen und Verbände anbieten
- Zusammenarbeit zwischen und mit den Verbänden fördern
- Stärkung und Anerkennung des Ehrenamtes
Qualifizierung der Jugendbeauftragten der Gemeinden/Stadt und ehrenamtlichen Aktiven in der Jugendarbeit
- Förderung der internationalen Jugendbegegnung und des Jugendaustausches
- Gewährleistung eines flächendeckenden und ausreichenden Ferien-, Freizeit- und Bildungsangebotes
- Förderung von Initiativen der offenen Jugendarbeit
- Dialog mit den politisch Verantwortlichen und Fachstellen der Jugendhilfe
Ist ein Jugendverband in fünf KJR/SJR innerhalb eines Bezirkes vertreten, erhält der Jugendverband einen Sitz im jeweiligen Bezirksjugendring. Die Aufgaben des Bezirksjugendrings sind mit den Aufgaben der KJR/SJR vergleichbar, nur dass diese relevant für den ganzen Bezirk sein müssen. Gründen z. B. Jugendliche aus verschiedenen Landkreisen Oberbayerns einen Arbeitskreis, der sich mit der Verkehrsproblematik in der Alpenregion befasst, dann können die bei den Treffen anfallenden Fahrt- und Verpflegungskosten über den Bezirksjugendring Oberbayern abgerechnet werden. Was bringt die Aufnahme in den Jugendring für eine Kinder- oder Jugendgruppe? Was ist zu tun, wenn die NAJU-Gruppe im Jugendring vertreten ist? Wie wird man in den KJR bzw. SJR aufgenommen?
Also mitmachen, mitmischen, dabei sein und gleich bei Gruppengründung den nachfolgenden Antrag zur Aufnahme ausfüllen (pdf-Download hier).