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Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und kann überall, in Familien, Schulen, Verbänden etc. vorkommen. In den letzten Jahren sind viele Kindernamen durch die Presse gegangen, weil sie Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt wurden. Der Gesetzgeber hat auf diese Vorgänge u. a. mit umfassenden gesetzlichen Änderungen am Bundeskindesschutzgesetz reagiert, das seit 2012 neu in Kraft ist. Anliegen des Gesetzes ist es, Kinder zu schützen. Ursprünglich liegt dieser Schutzauftrag beim Staat, wird aber mittels Gesetz auf mehrere Schultern verteilt, u. a. auch auf Jugendverbände wie die NAJU. Es geht noch mehr darum, eine Gefährdung des Kindeswohls (auch von außen – also Personen, die nicht den Familien angehören) zu erkennen.

Kindeswohlgefährdung ist ein weitgefasster Begriff. Darunter versteht man unter anderem:

  • körperliche Vernachlässigung
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
  • seelische Misshandlung
  • häusliche Gewalt
  • und sexuelle Gewalt/sexueller Missbrauch

Gerade auf mehrtägigen Ferienfreizeiten zeigt sich häufig das gesamte Ausmaß von Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen, die vorher (z. B. bei Gruppenstundentreffen) nicht auffielen. Dort besteht meist mehr Freiraum, in dem ein besonderes Verhalten auffällt, oder es gibt erstmalig ein gemeinsames Umziehen oder Duschen, sodass Misshandlungen sichtbar werden können. Also, bei Verdachtsmomenten nicht wegsehen, sondern im Interesse des Kindes bei anderen Gruppenleitern, hauptamtlichen NAJU-Mitarbeitern, verbandsinterne Vertrauensperson oder Fachpersonal in Beratungsstellen Hilfe und Rat einholen.

Aus Gründen der Prävention wird sich auf den folgenden Seiten mit der Kindeswohlgefährdung, sexualisierter Gewalt/sexueller Missbrauch tiefergehender befasst.


Als Betreuer im Jugendverband präventiv tätig werden

Grundsätzlich heißt es: nicht wegschauen, sondern helfen! Auch die beste Vorbeugung und Stärkung der Kinder und Jugendlichen kann sie nicht umfassend vor Gefährdungen schützen. Die Wahrnehmung von Grenz(-verletzung)en wird subjektiv empfunden und kann persönlich unterschiedlich erlebt werden. Damit dies nicht dazu führt, dass Beliebigkeit siegt oder Betroffene sprachlos zurückbleiben, ist die Auseinandersetzung mit Nähe und Distanz für Leitungen und für Kinder und Jugendliche unumgänglich. Gegenseitige Akzeptanz und eine offene Kommunikation sind hierbei sicherlich förderlich. Gebräuche und Situationen wie in den folgenden Beispielen sind zu hinterfragen:

  • Wann ist es sinnvoll, dass Gruppenleitungen bei ihren Kindern im Zelt übernachten und wann nicht?
  • Wie wird die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen z. B. beim Entfernen einer Zecke im Schambereich gewahrt?

Diese Fragen mit „das war schon immer so“ zu beantworten, ist nicht ausreichend.

Kinder und Jugendliche in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken

Die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt grundsätzlich bei den Erwachsenen, die sie erziehen und auch betreuen. Als Gruppenleiter können wir dazu beitragen, dass sich Mädchen und Jungen ermutigt fühlen, sich für ihre Bedürfnisse einzusetzen und Hilfe zu suchen, wenn sie in Gefahr sind.


Durch Aufklärung: Ein erster Schritt auf diesem Weg ist die Aufklärung der Kinder und Jugendlichen durch Gruppenleiter/innen darüber, dass sie eigene Rechte haben und welche Rechte das sind. Diskutiert werden sollte mit den Kindern und Jugendlichen auch, was demzufolge nicht rechtens ist und was Mädchen und Jungen tun können, wenn jemand ihre Rechte verletzt. Wo können sie sich Hilfe holen im Falle eines Falles?


Durch Beteiligung und Partizipation: Kinder und Jugendliche brauchen Selbstvertrauen, um sich für ihre Rechte einzusetzen. Dieses Selbstvertrauen können wir innerhalb unserer Gruppenarbeit stärken, indem wir sie wertschätzen, ernst nehmen, einbeziehen und mitbestimmen lassen, wie das Zusammensein gestaltet wird. So machen wir den Kindern und Jugendlichen ihre Mitentscheidungskompetenz bewusst, indem wir gemeinsam mit ihnen entscheiden, wie das Programm der Gruppe aussehen soll, welche Regeln in der Gruppe gelten und Ähnliches mehr. Die Beteiligung schult zudem die eigene Überzeugungskraft und fördert das Bewusstsein der Kinder und Jugendlichen, dass sie ihren Lebensalltag beeinflussen können.


Durch Beschwerdemanagement: Sich für die eigenen Belange einzusetzen, ist nicht immer leicht. Es will gelernt sein, eigene Bedürfnisse und Anliegen gegenüber anderen angemessen zur Sprache zu bringen und Lösungen friedfertig auszuhandeln. Regelmäßige Gespräche innerhalb der Gruppe über Wünsche, Probleme, … können ein wertvolles Übungsfeld sein. Dabei helfen festgelegte Regeln, z. B. Beschimpfungen werden nicht akzeptiert. Hilfreich kann auch ein so genannter Kummerkasten sein. So erhalten alle die Gelegenheit, bei schwierigen Problemen auch anonym ihren Sorgen Luft zu machen und einen Lösungsprozess anzustoßen.

Rahmenbedingungen die Tätern mehr oder weniger Missbrauchsmöglichkeiten bieten

Die Aktivitäten und Veranstaltungen der NAJU sollten für Kinder und Jugendliche sicher sein. Die Möglichkeiten, Beziehungen zu knüpfen und Vertrauen aufzubauen, können jedoch auch missbraucht werden. So gibt es innerhalb der Jugendarbeit des Verbandes Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern mehr oder weniger Missbrauchsmöglichkeiten bieten. Folgende Kriterien können als Anhaltspunkte dienen, um das Gefährdungspotential abzuwägen.



Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern kaum Missbrauchsmöglichkeiten
bieten
Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern eher Missbrauchsmöglichkeiten
bieten
Art

Es besteht zwischen Gruppenleitung und Teilnehmenden keinerlei Machtverhältnis.

Zwischen der Gruppenleitung und den Teilnehmenden besteht nur ein geringer Altersunterschied.

Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen haben:

  • ein höheres Alter
  • keine physischen und psychischen Beeinträchtigungen
  • kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zum Betreuer

Zwischen der Gruppenleitung und den Teilnehmenden besteht ein Machtverhältnis.

Der Altersunterschied zwischen Gruppenleitung und Teilnehmenden ist hoch.

Die Teilnehmenden sind Kinder oder junge Jugendliche.

Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen haben:

  • physische und/oder psychische Beeinträchtigungen
  • ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zum Betreuer

Inten-

sität

Die Tätigkeit:

  • wird immer im Team gemeinsam mit anderen Ehren- oder Hauptamtlichen wahrgenommen.
  • ist mit/in einer Gruppe (z. B. klassisch die Gruppenstunde).
  • hat einen geringen Grad an Intimität.
  • wirkt nicht in die Privatsphäre der Kinder oder Jugendlichen.


Der Ort der Tätigkeit ist von außen einsehbar und/oder für viele zugänglich (z. B. Jugendtreff).

Die Tätigkeit:

  • wird einzeln oder häufig alleine wahrgenommen.
  • bezieht sich nur auf ein/en einzelnes/n Kind/Jugendlichen (z. B. eine frühmorgendliche Vogelexkursion zu zweit).
  • hat einen hohen Grad an Intimität (z. B. Duschaufsicht) und
  • wirkt in die Privatsphäre der Kinder oder Jugendlichen (z. B. Beratung über persönliche Verhältnisse).


Der Ort der Tätigkeit ist vor öffentlichen Einblicken geschützt oder ein abgeschlossener Bereich (z. B. Wohnung).

Dauer

Die Tätigkeit ist einmalig, punktuell oder nur gelegentlich.

Die Betreuten wechseln häufig und die Tätigkeit bezieht sich dadurch immer auf andere Kinder und Jugendliche (z. B. Beratungsangebot).

Die einmalige Tätigkeit dauert länger (z. B. Betreuung im Ferienlager).

Die Tätigkeit findet über einen längeren Zeitraum regelmäßig (z. B. wöchentliche Gruppenstunde) oder innerhalb einer gewissen Zeit häufig statt.

Zumindest für eine gewisse Dauer führt die Tätigkeit/Anwesenheit immer wieder zum Kontakt mit den selben Kindern und Jugendlichen (z. B. Verkäufer am Kiosk der Jugendherberge).

Präventive Maßnahmen innerhalb der NAJU

Um mögliche Täter bereits im Vorfeld abzuschrecken bzw. ihre Absichten zu erschweren und zu verhindern, ist es notwendig, dass der gesamte Verband nicht die Augen vor der unangenehmen Problematik „Sexualisierter Gewalt“ verschließt. Die NAJU/Der LBV und deren ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst und deshalb wurden/werden folgende präventive Maßnahmen in die Verbandsstruktur aufgenommen:

  • Die ablehnende Haltung zu sexualisierter Gewalt wird in der NAJU-Jugendordnung verankert.
  • Eine verbandsinterne Vertrauensperson wird als Ansprechpartner für Verdachts- und Missbrauchsfälle ausgebildet (Kontakt: vertrauensperson@lbv.de).
  • Ein Kriseninterventionsteam wird gebildet, das bei Fällen sexueller Gewalt innerhalb des Verbandes die Arbeit aufnimmt und entsprechend interveniert.
  • Die NAJU arbeitet eng mit der Fachberatungsstelle „Wirbelwind“ zusammen. Alle Rat und Hilfe suchenden Kinder, Eltern und Betreuer finden dort ein offenes Ohr und eine kompetente persönliche Beratung (Kontakt: 0841/17353).
  • Das Thema Prävention sexueller Gewalt wurde in die Ausbildung der Gruppenleiter und Freizeitenbetreuer integriert.
  • Die direkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird nur den Personen erlaubt, die die Ehrenerklärung (siehe unten) der NAJU zum Thema Sexuelle Gewalt unterzeichnet haben.
  • Alle hauptamtlichen Mitarbeiter, die im Bereich der Jugendarbeit für die NAJU und den LBV tätig sind, müssen einem Mitarbeiter der Personalabteilung ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen.
  • Das neue Bundeskinderschutzgesetz verlangt, dass auch ehrenamtliche Aktive der Jugendarbeit unter bestimmten Rahmenbedingungen ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen (siehe unten).

Das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) für ehrenamtliche Aktive der NAJU und des LBV

Ein eFZ ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird vom Bürgerbüro/Einwohneramt ausgestellt. Es beinhaltet u. a. auch Delikte im niedrigen Strafbereich, z. B. Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Verurteilung wegen exhibitionistischer Handlungen …


Wer braucht bei der NAJU ein eFZ?

Alle Kinder- und Jugendgruppenleiter/innen, die regelmäßig eine Gruppe leiten, oder jeder Betreuer, der an Freizeiten, Zeltlagern und Seminaren teilnimmt und dessen Betreuertätigkeit sich auch über die Nachtstunden erstreckt.


Wie und wo beantrage ich das eFZ?

Die Kosten fürs Ausstellen des erweiterten Führungszeugnisses belaufen sich in der Regel auf 13,- €. Diese Gebühren fallen nicht an, wenn eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit die Ausstellung erforderlich macht.


Deshalb bitte folgendermaßen vorgehen: Zeichnet sich ab, dass jemand regelmäßig eine Gruppenstunde leitet/mitbetreut, dann sende bitte von der Person folgende Daten: Vor- und Zuname, Postanschrift und Geburtsdatum an: 

iris.kirschke@naju-bayern.de oder Naturschutzjugend im LBV, Frau Kirschke, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein.


Bei Betreuern von NAJU-Veranstaltungen mit Übernachtung gehst du bitte genauso vor. Bitte daran denken, dass dies rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (ca. 4 Wochen) geschieht. Frau Kirschke sendet dann per Post eine Aufforderung zur Erbringung eines eFZ an die betreffende Person. Die Aufforderung dann zusammen mit dem Pass/Ausweis am Bürgeramt vorlegen. Dieses stellt dann kostenlos ein eFZ aus. Das eFZ dann per Post mit der Aufschrift „vertraulich“ an die NAJU-Geschäftsführerin Alexandra Prinz, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein schicken. Es wird nur von Frau Prinz eingesehen und umgehend zurückgesendet.


Die Ehrenerklärung fordert dazu auf, achtsam und verantwortungsbewusst mit individuellen Grenzen umzugehen und sich der eigenen Vorbildfunktion bewusst zu sein. Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich alle Verantwortlichen, das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen und die eigene Machtposition nicht zum Schaden von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern auszunutzen. Pdf-Download: Ehrenerklärung

Kind/Jugendlicher erzählt von sexuellen Übergriffen - was tun?

Die folgenden Hinweise können als Handlungsmöglichkeiten in dieser Gesprächssituation dienen.

  • Ruhe bewahren! Nicht voreilig und unbedacht handeln.
  • Glaube der/dem Betroffenen und nimm ihre/seine Äußerungen ernst.
  • Versprich nichts, was du anschließend nicht halten kannst (z. B. solltest du nicht versprechen, dass du niemandem von dem Gespräch erzählst).
  • Versichere der/dem Betroffenen, dass sie/er an dem Geschehen keine Schuld hat und dass es richtig war, sich mitzuteilen.
  • Biete an, dass er/sie jederzeit wieder zum Gespräch kommen kann. Akzeptiere, wenn dies abgelehnt wird.
  • Versuche nicht, das Erzählte herunterzuspielen oder aufzubauschen. Höre einfach zu und versuche zu verstehen, ohne zu werten.

Krisenintervention

Folgendes ist nach dem Gespräch hilfreich:

  • Behandle das Gespräch vertraulich. Erzähle nur denjenigen davon, bei denen es wichtig ist.
  • Fälle keine Entscheidungen über den Kopf der/des Betroffenen hinweg. Stimme das weitere Vorgehen mit der/dem Betroffenen ab.
  • Protokolliere Aussagen und Situationen des Gesprächs. Vermeide dabei eigene Interpretationen.
  • Berichte der erwachsenen Vertrauensperson innerhalb deines Verbandes (vertrauensperson@lbv.de) oder einer Beratungsstelle zum Thema „sexuelle Gewalt“ (Beratungsstellen-Liste mit Sprechzeiten  - siehe folgende Seite).
  • Stelle sicher, dass sich die/der Betroffene nicht ausgrenzt oder bestraft fühlt.
  • Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten.

Verhalten bei vermuteter Täterschaft

Wenn du die Vermutung hast, dass ein Mitglied eures Teams eine Grenzverletzung begeht oder sexuelle Gewalt gegenüber den zu betreuenden Kindern oder Jugendlichen ausübt, beachte bitte folgende Schritte:

  • Ruhe bewahren!
  • Analyse: Woher kommt die Vermutung?
  • Beobachtungen dokumentieren
  • Auf keinen Fall versuchen, den Verdächtigen zur Rede zu stellen.
  • Bespreche das weitere Vorgehen mit deinem Verbands- bzw. Jugendbildungsreferenten oder der Fachberatungsstelle „Wirbelwind Ingolstadt e. V.“, mit der die NAJU beim Thema „Sexualisierte Gewalt“ zusammenarbeitet.

Einige Passagen zum Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ wurden mit freundlicher Genehmigung aus der Broschüre „Kinder schützen“ des BDKJ und der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e. V. sowie der gleichnamigen Broschüre der BDKJ im Bistum Speyer übernommen.

Erzählt ein/e Minderjährige/r von sexuellen Übergriffen, ist es zunächst wichtig zuzuhören. Du musst keine Lösung oder einen Ausweg wissen. Es ist auch nicht deine Aufgabe, die Betroffenen zu therapieren oder Ermittlungen anzustellen. In einem Verdachtsmoment auf sexuellen Missbrauch gilt es Ruhe zu bewahren und fachkundigen Rat zu Hilfe zu nehmen. Auf der folgenden Seite findest du Kontakte zu Spezialberatungsstellen, die schnelle und kompetente Beratung anbieten.


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