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Juleica ist kein orientalischer Frauenname, sondern ein Ausweis für ehrenamtlich Engagierte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Mit der Juleica sind Qualifi kation, Legitimation und Unterstützung verbunden. Sie soll den Zugang zu Vergünstigungen schaffen und das ehrenamtliche Engagement unterstützen. Die Card soll zur Legitimation des Jugendgruppenleiters gegenüber den Erziehungsberechtigten und staatlichen Stellen dienen.

Wer kann die Juleica bei der NAJU beantragen?

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Juleica bei der NAJU in Bayern beantragen zu können:

  • Ehrenamtlich aktiv bei der NAJU als Gruppen-/AK-Leiter, Seminarbetreuer, Vorstand oder ähnlichem

  • Teilnahme am NAJU-Gruppenleiter-Seminar und am Aufbauseminar mit mind. 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) mit Inhalten wie: Rollenverständnis, Gruppenleiter, Gruppenprozesse, Methoden/Strukturen der Jugendarbeit, Rechtsfragen, Prävention sexueller Gewalt, Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen …

  • Es können aber auch andere Ausbildungen mit vergleichbaren Inhalten anerkannt werden wie z.B. die Juleica-Schulungen anderer Jugendverbände oder Kreisjugendringe, eine abgeschlossene Erzieherausbildung, das Vordiplom in den Studiengängen Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie oder Lehramt sowie Ausbildungen zum Übungsleiter, Naturpädagogen etc. Bitte im Vorfeld dazu den zuständigen NAJU-Mitarbeiter im Jugendbüro kontaktieren und über die Anerkennung bereits absolvierter pädagogischer Ausbildungen beraten lassen.

  • Der Antragsteller muss älter als 16 Jahre sein.
  • Der Antragsteller verfügt über ausreichende Kenntnisse in Erster Hilfe, d.h. es ist der Besuch einer Grundausbildung in Erster Hilfe oder Unfallsofortmaßnahmen nachzuweisen. Die Absolvierung eines dementsprechenden Lehrgangs darf bei der erstmaligen Beantragung der Juleica nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

Die Juleica wird für max. 3 Jahre ausgestellt und kann dann verlängert werden. Dafür ist ein Nachweis erforderlich, dass in den letzten 3 Jahren an 8 Fortbildungsstunden teilgenommen wurde. Das können neben Schulungen im Bereich der Umweltbildung und Pädagogik auch verbandsinterne Refl exionstreffen über die Jugendarbeit sein, … eben alles, was einen Betreuer befähigt, „noch bessere“ Jugendarbeit zu leisten.

Wie erhält man die Juleica?

Bild JULEICA

Beantragt wird die Karte im Internet auf der Seite www.juleica.de. Dort lässt man sich einmalig registrieren und füllt ein Onlineformular aus. Ist der Antrag entsprechend vollständig gestellt, wird automatisch der zuständige NAJU-Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle per Email benachrichtigt. Dieser kontrolliert die geforderten Qualifikationen. Falls Qualifi kationsnachweise fehlen oder unklar sind, wird der Gruppenleiter über die anzugebende Email-Adresse benachrichtigt und muss eventuell fehlende Daten ergänzen. Sind alle Qualifikationen vorhanden, wird der Antrag genehmigt und automatisch an den zuständigen Kreis-/Stadtjugendring weitergeleitet. Dieser wiederum erteilt die Druckfreigabe an eine bundeszentrale Druckerei. Die Juleica wird dann per Post zugesendet.

Was bringt mir die Juleica?

Juleica-Inhaber können mit vielen Vergünstigungen rechnen:

  • Das Deutsche Jugendherbergswerk stellt u.a. die DJH-Mitgliedskarte kostenlos bereit.
  • Freier Eintritt als Gruppenleitern beim Besuch der bayerischen Schlösser, Seen und Gärten.
  • Juleica-Inhaber können sich beim Bayerischen Jugendring unter www.kompetent.bjr.de einen Nachweis über die als Jugendleiter in der Jugendarbeit erworbenen Fähigkeiten ausstellen lassen. Damit kann bei Bewerbungen in der Arbeitswelt gepunktet werden.
  • Kostenloser Erhalt der KundenServiceKarte der Landesmediendienste in Bayern.
  • Es gibt Kreis- und Stadtjugendringe, die Juleica-Inhabern als Anerkennung für ihr ehrenamtliches Engagement eine jährliche Aufwandsentschädigung zahlen.

  • Jugendleiter werden als Mittler für politische Bildung anerkannt und können entsprechende Sonderpublikationen bei der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeiten kostenlos beziehen.

  • Weitere Vergünstigungen sind regional unterschiedlich. Bitte vor Ort bei den Kreis-/Stadtjugendringen oder im Internet www.juleica.de erkundigen. Möglichkeiten sind Fahrpreisermäßigungen, Vergünstigungen beim Besuch von Kulturveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, kostenloser Büchereiausweis und Gebührenfreiheit beim Entleihen von Medien/Geräten.



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