Auch der Natur- und Umweltschutz und die Bildung für nachhaltige Entwicklung benötigen Geld. Am Geldmangel sollte allerdings kein Projekt scheitern, denn mit etwas Fantasie lassen sich viele Möglichkeiten finden, Gelder zu akquirieren. Hier einige Beispiele.
Geldanträge bei Stiftungen:
Viele Einrichtungen unterstützen Umweltinitiativen. Daher können NAJU-Gruppen Spenden- oder Geldanträge an Stiftungen, Ministerien, Banken, Geschäfte oder Firmen stellen. Ein Antrag sollte enthalten: Adresse des Ansprechpartners, Vorstellung der Gruppe, Projektideen, Ziele des Projektes und einen Finanzierungsplan.
LBV-Sammelwoche:
Der LBV veranstaltet jährlich eine Sammelwoche. Jede Gruppe, die sich beteiligt, kann 40 % des Sammelerlöses als Zuschuss behalten.
Schreibt bei der LBV-Sammelwoche die umliegenden Gemeinden an und bittet um eine Spende!
Naturschutzjugend im LBV (NAJU):
Auf einen formlosen Antrag mit den geplanten Aktivitäten unterstützt die NAJU jede gemeldete Gruppe mit einem jährlichen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird von der Landesjugendleitung festgelegt (aktuell beträgt der Zuschuss pro Gruppe 100,- €).
Neumitglieder geworben von der NAJU-Kinder-/Jugendgruppe:
Wirbt die NAJU-Gruppe ein neues Mitglied, so kann der erste Jahresbeitrag des geworbenen Mitgliedes vom LBV auf das Kinder-/Jugendgruppenkonto überwiesen werden. Beim Zusenden des Mitgliedsformulars an die Mitgliederverwaltung des LBV muss dabei beachtet werden, dass der Name der NAJU-Gruppe sowie das Gruppenkonto angegeben werden. Nur so kann die Werbung des Neumitglieds auch dem Werber zugeordnet werden. Also, am besten gleich die Gruppenteilnehmer als neue Mitglieder werben und damit ein finanzielles Polster für die zukünftige Arbeit der Kinder-/Jugendgruppe schaffen.
Kommunale Förderung:
Je nach der Finanzlage von Kommunen können Stadt- oder Gemeinderäte die Förderung von Vereinen oder der Jugendarbeit vor Ort beschließen. Ob deine Kommune Jugendarbeit finanziell unterstützt und wie diese Gelder beantragt werden können, darüber können die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen Auskunft geben.
Kreis- oder Stadtjugendringe:
Da die Naturschutzjugend eine Mitgliedsorganisation des Bayerischen Jugendrings ist, kann der Stadt- oder Kreisjugendring um Unterstützung gebeten werden (z. B. Zuschüsse für Freizeiten, Ausleihen von Spielmaterial, Zelten und Fahrzeugen).
LBV-Kreisgruppe:
Nicht vergessen! Die NAJU ist die Jugendorganisation des LBV, und wer vor Ort mit dem Erwachsenenverband gut zusammenarbeitet, der wird auch mit dessen großzügiger Unterstützung rechnen können. Denn die LBV-Kreisgruppen sollen nach Möglichkeit für die Tätigkeit der NAJU-Gruppen die notwendigen Finanzmittel bereitstellen, sofern diese nicht selbstständig Mittel in ausreichender Höhe erarbeiten.
Spenden und Sachspenden:
Der LBV ist ein gemeinnütziger Verein. Somit ist der LBV und alle seine Gruppierungen berechtigt, Spenden zu erhalten. Grundsätzlich ist es aber besser, sich Material schenken zu lassen, auszuleihen oder selber herzustellen statt zu kaufen, denn das ist ökologischer. Da die Sachen für einen guten Zweck sind, lohnt es sich, auch in Geschäften nach Restposten zu fragen.
Oftmals wünscht der Spender über den gespendeten Geldbetrag oder den Wert der Sachspende eine Quittung. Diese Spendenquittung wird von den Mitarbeitern der LBV-Landesgeschäftsstelle ausgestellt. Dazu bitte einen Nachweis über den Spendeneingang und die Kontaktdaten des Spenders an die Landesgeschäftsstelle senden.
Umweltwettbewerbe:
Viele Städte, Gemeinden, Kreise, Banken oder Stiftungen veranstalten regelmäßig Umweltwettbewerbe. Mit dem Beitrag, den die Kinder und Jugendlichen gemeinsam leisten, können Geld- und Sachpreise gewonnen werden.
Veranstaltungen und Aktionen:
Mit deiner NAJU-Gruppe kannst du auch Veranstaltungen durchführen, die einen Gewinn versprechen: Flohmärkte, Feiern aller Art, Infostände (an denen gegen Spende Infomaterial vergeben wird), Tombolas, Mitmachstände, Straßentheater u. v. m. Sicher lassen sich hierfür auch die Eltern begeistern, die solche Aktionen dann mit unterstützen können.
Interne Veranstaltungen sind steuerfrei. Von den Einkünften bei Veranstaltungen mit Fremdbesuchern muss entsprechend Umsatzsteuer bezahlt werden (z. B. Lebensmittelverkauf 7 %). Die Berechnung der Umsatzsteuer nehmen für euch die Mitarbeiter der LBV-Landesgeschäftsstelle in Hilpoltstein vor.
Vertragsnaturschutz:
Werden Naturschutzmaßnahmen auf öffentlichen Flächen durchgeführt, gibt es manchmal Aufwandsentschädigungen von der Naturschutzbehörde der Stadt oder des Kreises. Die nächste LBV-Geschäftsstelle oder Kreisgruppe kann zum Thema Vertragsnaturschutz Auskunft geben.
Die NAJU-Gruppen sind dazu angehalten, alle staatlichen und kommunalen Fördermöglichkeiten zu nutzen sowie sich um Spenden für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Natur- und Umweltschutz zu bemühen.