Die Aktivitäten und Veranstaltungen der NAJU sollten für Kinder und Jugendliche sicher sein. Die Möglichkeiten, Beziehungen zu knüpfen und Vertrauen aufzubauen, können jedoch auch missbraucht werden. So gibt es innerhalb der Jugendarbeit des Verbandes Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern mehr oder weniger Missbrauchsmöglichkeiten bieten. Folgende Kriterien können als Anhaltspunkte dienen, um das Gefährdungspotential abzuwägen.



Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern kaum Missbrauchsmöglichkeiten
bieten
Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern eher Missbrauchsmöglichkeiten
bieten
Art

Es besteht zwischen Gruppenleitung und Teilnehmenden keinerlei Machtverhältnis.

Zwischen der Gruppenleitung und den Teilnehmenden besteht nur ein geringer Altersunterschied.

Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen haben:

  • ein höheres Alter
  • keine physischen und psychischen Beeinträchtigungen
  • kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zum Betreuer

Zwischen der Gruppenleitung und den Teilnehmenden besteht ein Machtverhältnis.

Der Altersunterschied zwischen Gruppenleitung und Teilnehmenden ist hoch.

Die Teilnehmenden sind Kinder oder junge Jugendliche.

Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen haben:

  • physische und/oder psychische Beeinträchtigungen
  • ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zum Betreuer

Inten-

sität

Die Tätigkeit:

  • wird immer im Team gemeinsam mit anderen Ehren- oder Hauptamtlichen wahrgenommen.
  • ist mit/in einer Gruppe (z. B. klassisch die Gruppenstunde).
  • hat einen geringen Grad an Intimität.
  • wirkt nicht in die Privatsphäre der Kinder oder Jugendlichen.


Der Ort der Tätigkeit ist von außen einsehbar und/oder für viele zugänglich (z. B. Jugendtreff).

Die Tätigkeit:

  • wird einzeln oder häufig alleine wahrgenommen.
  • bezieht sich nur auf ein/en einzelnes/n Kind/Jugendlichen (z. B. eine frühmorgendliche Vogelexkursion zu zweit).
  • hat einen hohen Grad an Intimität (z. B. Duschaufsicht) und
  • wirkt in die Privatsphäre der Kinder oder Jugendlichen (z. B. Beratung über persönliche Verhältnisse).


Der Ort der Tätigkeit ist vor öffentlichen Einblicken geschützt oder ein abgeschlossener Bereich (z. B. Wohnung).

Dauer

Die Tätigkeit ist einmalig, punktuell oder nur gelegentlich.

Die Betreuten wechseln häufig und die Tätigkeit bezieht sich dadurch immer auf andere Kinder und Jugendliche (z. B. Beratungsangebot).

Die einmalige Tätigkeit dauert länger (z. B. Betreuung im Ferienlager).

Die Tätigkeit findet über einen längeren Zeitraum regelmäßig (z. B. wöchentliche Gruppenstunde) oder innerhalb einer gewissen Zeit häufig statt.

Zumindest für eine gewisse Dauer führt die Tätigkeit/Anwesenheit immer wieder zum Kontakt mit den selben Kindern und Jugendlichen (z. B. Verkäufer am Kiosk der Jugendherberge).

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